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Nationales Lieferkettengesetz im Anmarsch

Nachhaltigkeit weiterhin im Fokus der Politik

Zum Auftakt unserer Newsletter-Reihe „ESG und Recht“ berichten wir über neue Gesetze im Bereich Environment, Social & Governance (ESG), Nachhaltigkeit bzw. Corporate Social Responsibility (CSR), die bereits beschlossen sind oder sich derzeit in der politischen Debatte befinden. Besonders hervorzuheben sind hier die sich immer weiter konkretisierenden Überlegungen für ein nationales bzw. europaweites Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Am 14. Juli 2020 informierten die Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil in einer Pressekonferenz über die „erneut enttäuschenden“ Ergebnisse der zweiten Monitoring-Runde zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen kämen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. Jetzt greife der Koalitionsvertrag für ein Lieferkettengesetz. Ziel sei ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode.

Die Corona-Krise hat die Diskussion um das Thema Nachhaltigkeit also nicht gestoppt, sondern im Gegenteil vielleicht sogar weiter befördert (vgl. dazu unseren Newsletter „Corona vs. CSR: Stoppt das Virus auch die Nachhaltigkeit?“ von Anfang April 2020). Das neue Jahrzehnt wird also weiter im Scheinwerferlicht der Nachhaltigkeit stehen (vgl. dazu grundlegend unseren Newsletter „Ausblick Corporate Social Responsibility 2020: Mehr Nachhaltigkeit, mehr Gesetze, mehr Risiko“ von Februar 2020).

In unserem Newsletter „ESG und Recht: Nachhaltigkeit weiterhin im Fokus der Politik“ berichten wir nunmehr über folgende aktuelle Themen:

  • Zunächst stellen wir die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte des Trio-Programms (Ziff. 1 des Newsletters) sowie des darauf aufbauenden nationalen Programms für die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft vor (Ziff. 2 des Newsletters). Nachhaltigkeit ist und bleibt danach auch in Zeiten der Pandemie ein sehr bedeutsamer Faktor auf der politischen Bühne;
  • sodann gehen wir im Einzelnen auf die rasanten Entwicklungen im Bereich menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ein, Stichpunkt „Lieferkettengesetz“ (Ziff. 3 des Newsletters). Nicht nur sind zwischenzeitlich die Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz von März 2020 öffentlich bekannt geworden. Angesichts der Ergebnisse der zweiten Monitoring-Runde zum NAP haben die Bundesminister Müller und Heil ein nationales Lieferkettengesetz noch für diese Legislaturperiode angekündigt. Auch die Pläne für ein EU-Lieferkettengesetz nehmen rasant Fahrt auf;
  • angesichts des hohen Finanzierungsbedarfs für den Wandel hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften bleibt auch das Thema Sustainable Finance hoch im Kurs (Ziff. 4 des Newsletters);
  • neben der Renewed Sustainable Finance-Strategie der EU-Kommission steht die Überarbeitung (Erweiterung) der nichtfinanziellen Berichterstattung zur Diskussion. Ganz besondere Bedeutung kommt in diesem Bereich der jüngst final beschlossenen EU-Taxonomie zu, dem weltweit ersten Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Ziff. 5);
  • schließlich gibt ein unlängst erschienenes White Paper des World Economic Forum (WEF) zum Thema Stakeholder Capitalism einen Ausblick darauf, wie die im European Green Deal angekündigten Pläne der EU-Kommission im Bereich Sustainable Corporate Governance Kontur annehmen könnten (Ziff. 6).

Unternehmen sollten sich daher auf vermehrte – auch regulatorische – Maßnahmen zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens und den angekündigten Wandel hin zu einer „Green Economy“ vorbereiten. Das gilt aktuell insbesondere mit Blick auf das nun konkret angekündigte nationale Gesetz zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Dr. Daniel Walden

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