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Förderung in Millionenhöhe möglich: Bundesregierung startet neue Games-Förderung

Pünktlich zur Gamescom 2020 hat die Bundesregierung am 28. August den Startschuss zur „großen“ Förderrichtlinie für Games bekanntgegeben und einen Förderaufruf gestartet. Damit soll erreicht werden, dass Deutschland auch bei Games „ganz oben mitspielt“, so das auch für digitale Strukturen zuständige Bundesverkehrsministerium.

Mit der neuen Förderung stehen bis 2023 jedes Jahr 50 Millionen Euro zur Förderung von Games (oder Prototypen), die inhaltlich und entwicklerisch einen Bezug zu Deutschland aufweisen, zur Verfügung. Nachfolgend wollen wir Ihnen die Eckpunkte dieser Fördermaßnahme vorstellen:

Antragsverfahren

Anträge können ab dem 28. September gestellt werden. Antragsberechtigt sind dabei Unternehmen, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland während der gesamten Projektlaufzeit aufweisen und die Entwicklung des Spiels verantworten. Bei Ko-Entwicklungen gelten diese Anforderungen ebenfalls, dann für alle antragstellenden Unternehmen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss dabei gesichert sein und bspw. durch einen Finanzierungsplan nachgewiesen werden.

Förderungsumfang

Der jeweilige Förderanteil ist abhängig von der Höhe des Budgets, wobei die Entwicklungskosten eines Games mindestens EUR 100.000 betragen müssen:

  • Bis zu einem Projektvolumen von EUR 2 Millionen werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
  • Bis zu einem Projektvolumen von EUR 8 Millionen werden nach einer bestimmten Formel degressiv 50 bis 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
  • Ab einem Projektvolumen von EUR 8 Millionen beträgt die Förderung 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Prototypen mit Entwicklungskosten zwischen EUR 30.000 und EUR 400.000 werden bis maximal 50 Prozent gefördert.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Zuschüsse des Bundes, anders als Fördermittel der Länder, nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Bundesförderung kann dabei grundsätzlich auch mit Fördermitteln der Länder kombiniert werden, sofern Förderhöchstgrenzen nach deutschem oder europäischem Recht nicht überschritten werden. Eigenmittel sind „in Abhängigkeit von der gewährten Förderquote“ notwendig, mindestens aber zu 10 Prozent.

Wichtig zu wissen: Zuwendungsfähig sind nur Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Unteraufträge dürfen nur bis zu 50 Prozent der eigenen Personalkosten des Antragstellers erteilt werden. Kosten, die vor der Antragstellung angefallen sind, sind nicht förderfähig.

Kulturtest

Insbesondere ist für die Beurteilung, ob ein Vorhaben förderfähig ist, ein sogenannter „Kulturtest“ vorgesehen. Dies bedeutet, dass das zu fördernde Spiel diverse Kriterien, die in der Förderrichtlinie niedergelegt sind, erfüllen muss. Abstrakt sind dies inhaltliche, strukturell-personelle und kreativ-innovative Kriterien. Dabei bestehen allerdings gewisse Spielräume; ein Spiel muss nicht sämtliche Kriterien erfüllen. Zudem ist bei manchen Kriterien auch ein Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum ausreichend.

Zu den inhaltlichen Kriterien zählen bspw. das Erscheinen in deutscher Sprache, ein Bezug zur Kultur, Gesellschaft oder Geschichte Deutschlands in Gameplay, Story oder Spieldesign oder das Beruhen auf einer Vorlage aus dem deutschen (Sprach-)Raum.

Strukturell-personelle Kriterien sind erfüllt, wenn entweder ein wesentlicher Teil der kreativen Arbeiten in Deutschland erfolgt oder mindestens 50 Prozent der Teammitglieder einen Bezug zu Deutschland haben (z. B. Wohnsitz oder in Deutschland erworbene Qualifikationen; bestimmte Teammitglieder wie u. a. Producer müssen dieses Kriterium in jedem Fall erfüllen) oder wenn das Team Absolventen deutscher Hochschulen enthält.

Weiterhin muss das zu fördernde Spiel besonders kreativ oder innovativ sein, bspw. hinsichtlich des Gameplays, des Designs oder durch die Anwendung Künstlicher Intelligenz.

Weitere zu beachtende Aspekte

Förderfähig sind (nur) Spiele, die binnen drei Monaten nach Projektende eine Alterskennzeichnung erhalten (Early-Access-Versionen o. ä. entsprechend bereits zur jeweiligen Veröffentlichung). Anderenfalls wird die Förderung durch den Bund zurückgefordert.

Hat das Vorhaben bereits begonnen, bevor die Förderung behördlich bewilligt wurde, ist eine Förderung grundsätzlich nicht mehr möglich. Ist ausnahmsweise ein vorzeitiger Förderungsbeginn für eine erfolgreiche Projektdurchführung unbedingt notwendig, kann dieser mit Begründung beantragt werden - mit dem Projekt darf aber erst nach der Genehmigung begonnen werden, soll die Förderung nicht gefährdet werden.

Projekte mit zuwendungsfähigen Entwicklungskosten von über EUR 40 Millionen (entsprechend EUR 10 Millionen Fördermitteln) werden ebenso wie Projekte von Antragstellern, die nicht mindestens eine Referenzentwicklung vorweisen können, gesondert begutachtet.

Gerne beraten Sie unsere Experten, wenn Sie an einer Förderung interessiert sind und begleiten Sie durch den Förderungsprozess. Auch wenn Sie allgemein Fragen zu weiteren Aspekten der Förderung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Dr. Florian Jäkel-Gottmann

Dr. Andreas Lober

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Games Gamescom Förderung Kulturtest

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Dr. Andreas Lober T   +49 69 756095-582 E   Andreas.Lober@advant-beiten.com