BLOG -


Alles wird elektronisch – auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Alles wird elektronisch. Vom Benziner/Diesel zum Elektrofahrzeug, vom Briefpapier und der Übermittlung per Post zur E-Mail, von der gedruckten Zeitung zur Onlineausgabe und jetzt auch vom „gelben Zettel“ zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit 2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in einem Pilotverfahren getestet. Ab dem 01.01.2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber verpflichtend. Die eAU bringt einige Änderungen der Anzeige- und Nachweispflicht für Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit sich. In meinem Blog zeige ich – natürlich elektronisch - die Änderungen in einer Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Rechtslage auf, Schritt für Schritt: welche Pflichten haben Arbeitnehmer, wenn sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind.

Tabelle Pflichten Arbeitgeber 1

Tabelle Pflichten Arbeitgeber 2


Am besten bleiben Sie gesund und benötigen keinen "gelben Zettel" und keine eAU.

Mit herzlichen (arbeitsrechtlichen) Grüßen

Ihr Dr. Erik Schmid

Dieser Blog ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.rehm-verlag.de) erschienen.

Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

TAGS

eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anzeige- und Nachweispflicht

Kontakt

Dr. Erik Schmid T   +49 89 35065-1127 E   Erik.Schmid@advant-beiten.com