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    19.02.2017

    Wettbewerbswidrige Einbindung des „Facebook Like Buttons" auf der eigenen Webseite


    Das Landgericht Düsseldorf hielt die Einbindung des sog. Like Buttons des sozialen Netzwerks Facebook auf einer Webseite für rechts- und wettbewerbswidrig und damit für abmahnfähig (Urt. v. 09.03.2016 – 12 O 151/15). Die Einbindung des „Like Buttons“ führe dazu, dass unmittelbar bei Aufruf der Webseite die IP-Adresse des Nutzers an Facebook übermittelt werde, so dass schon insoweit eine Übertragung personenbezogener Daten stattfinde, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage vorhanden sei. Darüber hinaus erhalte Facebook bei dieser Datenübermittlung auch konkrete Informationen über die besuchte Webseite (sog. Browserstring), die Facebook dem entsprechenden Nutzer zuordnen, dadurch personalisieren und insbesondere zu Werbezwecken nutzen könne, und dies unter Umständen auch dann, wenn der Nutzer selbst gar nicht Facebook-Mitglied oder zumindest im Zeitpunkt der Datenübertragung nicht parallel bei Facebook eingeloggt sei. Aufgrund dieser weitreichenden Funktionalitäten sei die Einbindung des „Like Buttons“ ohne ausreichende Informationen der Nutzer über Zweck und Funktionsweise dieses Buttons und ohne eine entsprechende, frei widerrufliche Einwilligung der Nutzer zu dem Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring, die jeweils vor dem Datenzugriff erfolgen müssten, unlauter.  

     

    Praxishinweis

     

    Zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder Beanstandungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ist Webseitenbetreibern zu raten, durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass erst nach einem aktiven Klick des Nutzers auf den „Like Button“ Daten an Facebook übermittelt werden. Dies gilt entsprechend auch für die Einbindung von sonstigen sog. Social Plugins anderer Anbieter. Eine praktische Lösung für den rechtskonformen Einsatz derartiger Plugins stellt der Heise Verlag mit dem System „Shariff“ zur Verfügung, da hier eine Übermittlung von Daten an das jeweilige soziale Netzwerk verhindert wird, bevor der Nutzer durch einen Klick den jeweiligen Button selbst aktiviert und dadurch in die Datenübertragung aktiv einwilligt, sog. Zwei-Klick-Lösung. Unter folgendem Link steht „Shariff“ als Open Source Software zum Download und zur Installation bereit: github.com/heiseonline/shariff. Zu beachten ist jedoch, dass auch bei Verwendung dieser Lösung die Datenverarbeitungsprozesse in der Datenschutzerklärung der betreffenden Webseite abgebildet sein müssen. So muss der Besucher der Webseite insbesondere über die durch den Klick auf die Social Plugins ausgelösten Datenübertragungen in verständlicher Weise informiert werden.   Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Frau Susanne Klein.