Noch sind es gut zwei Monate, bis die Umsetzungsfrist für die EU-Vergaberichtlinien 2014/23, 2014/24 und 2014/25 abläuft und die Mitgliedsstaaten die umfassendste Reform des Oberschwellenvergaberechts seit 2004 in nationales Recht transformiert haben müssen. Für Deutschland ist dies angesichts der zahlreichen legislativen Schritte, die hierfür noch erforderlich sind, ein ambitionierter Zeitrahmen. Dass er gleichwohl nicht unrealistisch ist, zeigen die Entwicklungen der letzten Wochen:
Somit werden sich die parlamentarischen Diskussionen der kommenden Wochen „nur noch“ um die VergRModVO drehen. An ihr wird sich neben dem Bundesrat auch der Bundestag beteiligen. Das ist ungewöhnlich, denn Verordnungen der Bundesregierung bedürfen in der Regel allenfalls der Zustimmung durch den Bundesrat. In diesem Fall hat sich der Bundestag allerdings über eine Ergänzung des § 113 GWB-E ein Mitspracherecht hinsichtlich der inhaltlich überaus gehaltvollen Mantelverordnung eingeräumt. Danach hat die Bundesregierung sämtliche Rechtsverordnungen zum Vergaberecht zunächst dem Bundestag zuzuleiten, der sie per Beschluss ändern oder ablehnen kann. Hierfür werden ihm allerdings nur drei Sitzungswochen eingeräumt; hat er sich bis dahin nicht geäußert, werden die Verordnungen dem Bundesrat zugeleitet. Anderenfalls geht die Stellungnahme des Bundestages zunächst wieder an die Bundesregierung. Aufgrund dieser „parlamentarischen Zusatzschleife“ und der unregelmäßigen Sitzungswochen des Bundestages bleibt abzuwarten, ob alle Beteiligten ihr Placet rechtzeitig erteilen – und damit VgV, SektVO, KonzVgV und VergStatVO rechtzeitig in Kraft treten können. Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte Stephan Rechten