BGH überträgt Rechtsprechung bei Verbraucherkrediten auf gewerbliche Darlehen
„Bereits 2014 hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen unwirksam ist. In der Folge mussten zahlreiche Kreditinstitute viele Milliarden Euro an private Darlehensnehmer zurückerstatten. In der Rechtsprechung und Literatur war seither höchst umstritten, ob die BGH-Rechtsprechung zu Verbraucherkreditverträgen auch auf gewerbliche Darlehensverträge übertragbar ist. Mit zwei Grundsatzentscheidungen (BGH, Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 233/16, und BGH, Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 562/15) hat der BGH nun diesbezüglich Rechtssicherheit geschaffen. Er hat entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren nach § 307 Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch bei gewerblichen Darlehensverträgen unwirksam sind.“
Den gesamten Beitrag aus dem „DisputeResolution“ vom 19. September 2017 können Sie hier durchlesen und herunterladen.