Am 15. September 2015 wird das Gesetzbuch über „administrative Verfahren“, das Verwaltungsprozessrecht, in Kraft treten. Dieses neue Gesetz wird die öffentlich-rechtlichen Verfahren regeln, die vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Nachfolgend machen wir Sie mit den Grundzügen dieses Gesetzbuches vertraut. Das Gesetzbuch ordnet dem Verwaltungsverfahren unter anderem folgende Gegenstände zu:
Dabei ist hervorzuheben, dass das neue Gesetzbuch entgegen der Bezeichnung nicht für Verfahren über administrative Rechtsverletzungen gilt. Im Unterschied zu den Schieds- und Zivilverfahren sieht es der russische Gesetzgeber im Gegensatz zum deutschen als nicht erforderlich an, für Verwaltungsverfahren spezielle föderale Gerichte einzurichten. Die administrativen Verfahren, die im Gesetzbuch vorgesehen sind, werden von den allgemeinen Gerichten durchgeführt. Das Gesetzbuch regelt alle Stadien administrativer Verfahren, beginnend mit der Einreichung von Verwaltungsklagen (wobei das Gesetzbuch auch Sammelklagen zulässt), bis hin zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen aus administrativen Verfahren. Bei Fragen zu diesem Thema, kontaktieren Sie bitte: Falk.Tischendorf@bblaw.com Alexander.Bezborodov@bblaw.com