Manchmal dauert es etwas, bis neue Konzepte salonfähig werden und sich neben tradierten Denkmustern im Bewusstsein verankern. Bei dem Thema Corporate Social Responsibility (CSR) ist dieser Zeitpunkt gekommen. Aktuell sind derart viele Entwicklungen im Bereich CSR zu beobachten, dass sich alle privaten und öffentlichen Unternehmen dringend näher mit dem Thema CSR befassen sollten, sofern nicht ohnehin bereits geschehen.
Das Nationale CSR-Forum hat am 25. Juni 2018 den „Berliner Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten“ veröffentlicht. Dem Nationalen CSR-Forum gehören verschiedene Organisationen der Sozialpartner, Verbände, Kammern und Zivilgesellschaft an. All diese Stakeholder haben sich in dem Berliner Konsens auf die wesentlichen Elemente eines verantwortlichen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten verständigt. Tiefe und Breite der zur Umsetzung vorgesehenen Prüfungen hängen von der Größe, Branche und Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens sowie der Schwere der jeweiligen Risiken ab.
Auf internationaler Ebene hatte die OECD zuvor Ende Mai 2018 eine „Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct“ veröffentlicht. Mit diesem allgemeinen Due Diligence Leitfaden für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung will die OECD Unternehmen praktische Hilfestellung bei der Umsetzung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen bieten. Daneben existieren seit längerem bereits spezielle Due Diligence Leitfäden der OECD für die Spezialbereiche Konfliktmineralien, Grundstoffe/Rohstoffe, Textilien und Schuhe, Landwirtschaft und Institutionelle Investoren.
Der Berliner Konsens, die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie andere internationale CSR-Instrumente sind bislang nicht als Rechtspflicht ausgestaltet. Es bleibt daher grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung, inwieweit ihnen Rechnung getragen werden soll. Die Pressemitteilung des Arbeitsministeriums zum Berliner Konsens lässt allerdings aufhorchen. Staatssekretär Björn Böhning wird darin mit den Worten zitiert, dass verbindliche (!) nationale und internationale Standards unerlässlich seien. Auch das Nationale CSR-Forum erklärt Im Berliner Konsens, dass es jedenfalls zu einem Diskussionsprozess beitragen will, „der auf die Schaffung eines gemeinsamen und für alle Akteure gleich wirksamen Ordnungsrahmens globaler Wirtschaftstätigkeit zielt“. Wann, wie und inwieweit das ehrgeizige Ziel eines solchen globalen Ordnungsrahmens erreicht werden kann, bleibt offen.
Schon heute werden jedenfalls auf europäischer Ebene zunehmend Rechtspflichten statuiert, die auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung abzielen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung (EU) 2017/821 vom 17. Mai 2017, die sog. Konfliktmineralien-VO. Sie sieht für EU-Importeure von Konfliktmineralien ab dem 1. Januar 2021 verbindliche Due Diligence-Pflichten in Bezug auf ihre Lieferkette vor.
Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2017 müssen bestimmte große Unternehmen ihren Lagebericht infolge der CSR-Richtlinie und des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung erweitern. Darin müssen sie u.a. über die von ihnen hinsichtlich der nichtfinanziellen Aspekte angewandten Due Diligence-Prozesse berichten (§§ 289b, 289c HGB). Nach einer jüngst veröffentlichten, vom Global Compact Netzwerk Deutschland und econsense initiierten Studie war mit der erstmaligen Umsetzung des CSR-RUG im zurückliegenden Jahr 2017 zwar ein erheblicher Aufwand verbunden. Im Gegenzug ist die Aufmerksamkeit für nichtfinanzielle Themen vor allem auch beim Vorstand und beim Aufsichtsrat deutlich gestiegen.
Weitere Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene liegen nahe. So zielt die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte derzeit noch auf die freiwillige Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sie fordert die Unternehmen auf, Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf menschenrechtliche Risiken zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Kommen die Unternehmen dem nicht freiwillig in hinreichendem Umfang nach, könnten am Ende entsprechende Pflichten normiert werden. Ob es dazu tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten. Schließlich sind sich alle Stakeholder im Berliner Konsens einig, dass ein funktionierendes Nachhaltigkeitsmanagement vermehrt auch die Chance bietet, die eigene Position im Wettbewerb zu verbessern. Das allein sollte Anreiz genug sein, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit näher zu befassen.
Vor allem aber erwartet mittlerweile auch eine zunehmende Anzahl von Investoren, dass die Unternehmen grundlegende soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards einhalten. Die EU-Kommission hat im März 2018 ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt und darin zentrale Ziele für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien am Finanzmarkt definiert. In den nächsten zwölf Monaten soll hier eine ganze Reihe von Initiativen ergriffen werden. Erste Regulierungsvorschläge hat die EU-Kommission bereits vorgelegt. Geprüft werden soll auch, wie Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen besser berücksichtigt werden kann. All dies wird sich unmittelbar auf die Unternehmen und die Bedeutung eines funktionierenden Nachhaltigkeitsmanagements auswirken.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich gerne an
Dr. Daniel Walden und Dr. André Depping.