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            <title>ADVANTLAW -&gt; News</title>
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            <copyright>RYZE Digital</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 20 Sep 2026 17:13:45 +0200</pubDate>
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                        <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 11:56:46 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #39 - Make or Buy? Vertrieb durch eigenes Personal - oder durch Handelsvertreter oder Vertragshändler?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-39-make-or-buy-vertrieb-durch-eigenes-personal-oder-durch-handelsvertreter-oder-vertragshaendler</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Podcast-Folge geht es um eine ganz grundlegende Frage: Welche Aspekte sprechen dafür, über Handelsvertreter zu vertreiben? Und welche dagegen – und eher für den Vertrieb durch angestellte Vertriebsmitarbeiter oder alternativ durch Vertragshändler.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 15:49:40 +0200</pubDate>
                        <title>Ausgleichsanspruch für Franchisenehmer analog § 89b HGB – Aktuelle Rechtslage</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage, ob einem Franchisenehmer nach Beendigung des Franchisevertrags ein Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 89b HGB zusteht, beschäftigt seit Jahren Praxis und Wissenschaft. Eine klare höchstrichterliche Aussage gibt es bislang nicht. Daher sind auch Entscheidungen unterer Instanzen interessant und relevant. Zwei unterschiedliche Kammern des Landgerichts Frankfurt haben nun mit kürzlich veröffentlichten Urteilen (erlassen am 03.02.2026, Aktenzeichen: 3-14 O 67/24 und am 28.04.2026, Aktenzeichen: 3-06 O 23/24) in Fällen, die die Vermietung von Kraftfahrzeugen betreffen, unterschiedlich über einen Ausgleichsanspruch entschieden: In dem einen Fall wurde ein Ausgleich in Höhe von mehr als 4,5 Mio. Euro zugesprochen, in dem anderen ein solcher Anspruch gänzlich verneint. Diese divergierenden Entscheidungen illustrieren die hohe wirtschaftliche Bedeutung dieser Thematik und zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen Franchisenehmer ggf. einen solchen Anspruch geltend machen können.</p><h3>Das <span>den Anspruch zusprechende </span>LG-Frankfurt-Urteil <span>(3-06 O 23/24)</span></h3><p>In dem verhandelten Fall betrieb die Klägerin eine Autovermietung und war seit 1993 Vertriebspartnerin eines weltweit tätigen Mietwagenunternehmens. Die Parteien hatten 2010 einen Lizenzvertrag sowie 2016 einen Franchisevertrag geschlossen. Nach Kündigung beider Verträge durch die Beklagte zum 31. Dezember 2023 machte die Klägerin einen Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB geltend.</p><p>Das Landgericht Frankfurt bejahte einen solchen Anspruch und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von rund 4,5 Mio. Euro. Entscheidend war für das Gericht, dass die Klägerin wirtschaftlich in die Absatzorganisation der Beklagten eingegliedert war und vertraglich zur Übertragung von Kundendaten verpflichtet war. Daher bestehe eine hinreichende Ähnlichkeit zu einem Handelsvertreterverhältnis, so dass § 89b HGB, eine Norm des Handelsvertreterrechts entsprechend angewandt werden könne. Das Gericht betonte dabei ausdrücklich, dass es für den Ausgleichsanspruch unerheblich sei, ob Waren oder Dienstleistungen vertrieben würden.</p><h3>Das den Anspruch ablehnende LG-Frankfurt-Urteil (3-14 O 67/24)</h3><p>Interessanterweise hat eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt in einem sehr ähnlichen Sachverhalt, der ebenfalls die Vermietung von Kraftfahrzeugen desselben Leasinggebers betraf, mit Urteil vom 03.02.2026 (Az.: 3-14 O 67/24) gegenteilig entschieden und einen Ausgleichsanspruch verneint. Auch dort war die Frage der analogen Anwendung des § 89b HGB streitig. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung nicht erfüllt waren. Insbesondere sei die Franchisenehmerin nicht in einer Weise in eine Absatzorganisation der Beklagten eingegliedert gewesen wie ein Handelsvertreter, denn die Aufgabe der Klägerin sei nicht der Vertrieb von Produkten der Beklagten gewesen – sie habe nämlich von dritter Seite bezogene Kfz vermietet.&nbsp;Diese divergierende Rechtsprechung desselben Gerichts (wenngleich unterschiedlicher Kammern) in vergleichbaren Fällen verdeutlicht die Unsicherheit in der Rechtsanwendung.</p><h3>Die gesetzliche Grundlage: § 89b HGB</h3><p>Die rechtlichen Beziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sind nicht unmittelbar gesetzlich geregelt, weder im BGB noch im HGB. Daher kann sich ein Ausgleichsanspruch nur aus Normen ergeben, die nicht franchisespezifisch sind. In Frage kommt das Handelsvertreterrecht – namentlich § 89b HGB. Diese Vorschrift gewährt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht. Der Werbung eines neuen Kunden steht es gleich, wenn der Handelsvertreter die Geschäftsverbindung mit einem Kunden so wesentlich erweitert hat, dass dies wirtschaftlich der Werbung eines neuen Kunden entspricht.</p><p>Der Ausgleich beträgt höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresprovision oder sonstige Jahresvergütung. Die Berechnung ist relativ kompliziert. Für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters haben wir einen Online-Rechner erstellt, den Sie kostenlos nutzen können: <a href="http://www.ausgleichsrechner.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.ausgleichsrechner.de</a>. Der Anspruch kann im Voraus nicht ausgeschlossen werden und ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen.</p><h3>Die Voraussetzungen der analogen Anwendung</h3><p>Da Franchisenehmer keine Handelsvertreter im Sinne von § 84 HGB sind, kommt nur eine entsprechende (analoge) Anwendung des § 89b HGB in Betracht. Aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 (Aktenzeichen I ZR 3/09, "JOOP!"), die sich allerdings nur indirekt zum Franchisevertrag äußert, wird häufig abgeleitet, dass der BGH eine solche Analogie bejahen würde. Dies allerdings nur unter zwei Voraussetzungen, zu denen wir gleich kommen. Zunächst ist allerdings Wasser in den Wein zu mischen: In einer späteren Entscheidung hat der BGH ausdrücklich offengelassen, ob § 89b HGB überhaupt auf Franchiseverträge angewandt werden kann (BGH, Urt. v. 5.2.2015 – VII ZR 109/13, "Kamps"). Die Literatur lässt sich davon allerdings nicht beirren und nimmt ganz überwiegend an, dass die Norm auf Franchisenehmer analog angewandt werden kann (so übrigens auch der Vorsitzende des Vertriebs- und Franchiserechts-Senats beim BGH in einer Kommentierung zum Franchiserecht…!) – jedenfalls dann, wenn der Schwerpunkt des Franchiseverhältnisses im Vertrieb von Waren liegt und nicht "nur" in der Überlassung von Know-how (in letztgenannter Konstellation lehnte etwa das OLG Schleswig 2014 einen Ausgleichsanspruch mangels Ähnlichkeit zum Handelsvertreter ab: Hinweisbeschluss vom 11.12.2024 – 4 U 48714).</p><p>Nun zu den zwei Analogievoraussetzungen, die wohl anzunehmen sind und auch vom LG Frankfurt geprüft und in dem einen Fall bejaht und in dem anderen Fall verneint wurden.</p><p><strong>1. Eingliederung in die Absatzorganisation</strong></p><p>Der Franchisenehmer muss wirtschaftlich in der Weise in die Absatzorganisation des Franchisegebers eingegliedert sein, dass er in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat. Indizien hierfür können u. a. sein, wobei das Gesamtbild entscheidend ist:</p><ul><li data-list-item-id="ed0b7a86b7d523f9ca240aa2f23bcc286">Absatzförderungspflicht</li><li data-list-item-id="e21b968e89b22438aa6ee750e15987a5c">Exklusive Zuweisung eines Vertriebsgebietes</li><li data-list-item-id="e42ec2a2f2fec7642f41006ca27ab091a">Werbe- und Kundenbetreuungspflichten</li><li data-list-item-id="e20bc348fb136064d2a278b7362cbe208">Kontroll- und Überwachungsbefugnisse des Franchisegebers</li><li data-list-item-id="e8c79b6ce144aa76a45670494325752e0">Wettbewerbsverbote</li><li data-list-item-id="e2e6ae5b3b97053a902fd08a0ddda5265">Vorgaben zur Einrichtung der Geschäftsräume und zur Schulung des Personals</li></ul><p><strong>2. Pflicht zur Übertragung des Kundenstamms</strong></p><p>Der Franchisenehmer muss vertraglich zur Überlassung des Kundenstamms an den Franchisegeber verpflichtet sein, sodass sich dieser die Vorteile des Kundenstamms nach Vertragsbeendigung sofort und ohne Weiteres nutzbar machen kann. Diese Verpflichtung kann sich aus ausdrücklichen Klauseln zur Datenübermittlung oder aus anderen vertraglichen Pflichten ergeben. Die faktische Kontinuität des Kundenstammes soll nicht reichen, etwa bei anonymer Laufkundschaft einer Bäckereikette (BGH, Urt. v. 5.2.2015 – VII ZR 109/13). Die Berechtigung dieser zweiten Voraussetzung ist allerdings in der Literatur umstritten. Und auch in einzelnen Gerichtsentscheidungen – zu Vertragshändlern, bei denen die analoge Anwendung des § 89b HGB seit langem anerkannt ist - wird auf dieses Erfordernis verzichtet oder zumindest die Frage aufgeworfen, ob es nach wie vor ein angemessenes Abgrenzungskriterium ist.&nbsp;</p><h3>Vertrieb von Dienstleistungen v. Dienstleistung-Franchising</h3><p>Eine in der Praxis diskutierte Frage ist, ob die analoge Anwendung des § 89b HGB auf Fälle beschränkt ist, in denen der Franchisenehmer Produkte des Franchisegebers vertreibt. Das LG Frankfurt hat nun in der Entscheidung 3-06 O 23/24 entschieden, dass auch beim Vertrieb von Dienstleistungen des Franchisegebers (hier: Vermietung von Kfz) ein Ausgleichsanspruch anfallen könne. In beiden Fällen bestehe eine Parallele zum Handelsvertreterrecht, da beide Franchisenehmer die Funktion eines Vertriebsorgans des Franchisegebers erfüllten. Auch unterscheide § 89b HGB beim Handelsvertreter nicht zwischen dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Achtung: Beim Dienstleistungs-Franchise im eigentlichen Sinn vertreibt der Franchisenehmer nicht Dienstleistungen des Franchisegebers, sondern erbringt selbst Dienstleistungen und nutzt dabei Know-how und Marke des Franchisegebers. Das ist ein anderer Fall und in dieser Konstellation ist die Ähnlichkeit zum Handelsvertreter mindestens zweifelhaft, (s. Hinweisbeschluss des OLG Schleswig, auf den oben verwiesen wurde). Ob das in der Entscheidung 3-06 O 23/24 hinreichend bedacht wurde, ist fraglich. Die Darstellung des Sachverhalts im Urteil ist an der hierzu entscheidenden Stelle für den nicht aus eigener Anschauung mit dem Fall vertrauten Leser jedenfalls nicht im Detail nachvollziehbar und die angesprochene Rechtsfrage wird dort so nicht diskutiert. Das Berufungsgericht wird sicher hier den Schwerpunkt der Überprüfung legen.</p><h3>Praktische Empfehlungen</h3><p>Für Franchisenehmer</p><p>1. Prüfung der Vertragslage: Franchisenehmer sollten ihre Franchiseverträge sorgfältig auf Vereinbarungen prüfen, die eine Übertragung des Kundenstamms an den Franchisegeber vorsehen.</p><p>2. Dokumentation der Neukundenwerbung: Die von ihnen geworbenen Kunden sollten sorgfältig dokumentiert werden, da dies für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs von entscheidender Bedeutung ist.</p><p>3. Beachtung der Ausschlussfrist: Der Ausgleichsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend gemacht werden – das ist eine Ausschlussfrist. Für die Geltendmachung bestehen aber keine besonderen Voraussetzungen. Insbesondere ist keine Klageinreichung innerhalb dieser Frist erforderlich.</p><p>Für Franchisegeber</p><p>1. Vertragsgestaltung: Franchisegeber sollten bei der Vertragsgestaltung sorgfältig abwägen, ob sie Klauseln aufnehmen, die eine Übertragung des Kundenstamms vorsehen – oder vielleicht sogar besser ausdrücklich regeln, dass diese Daten nicht übermittelt werden müssen.</p><p>2. Kundenstamm-Management: Eine bloß faktische Kontinuität des Kundenstamms reicht nach der (bisherigen) Rechtsprechung des BGH nicht aus. Wer die Kundendaten ohnehin erhält, braucht nicht noch im Vertrag vorsehen, dass der Franchisenehmer die Daten zu übermitteln hat.&nbsp;</p><p>3. Dokumentation der Kündigungsgründe: Kündigungsgründe sollten sorgfältig dokumentiert werden, insbesondere bei wichtigen Gründen wegen schuldhaften Verhaltens des Franchisenehmers – wird wegen eines solchen wichtigen Grundes wirksam gekündigt, entfällt der Ausgleichsanspruch.</p><h3>Fazit</h3><p>Ein Ausgleichsanspruch für Franchisenehmer analog § 89b HGB ist unter den aufgeführten Voraussetzungen wohl möglich, auch wenn der BGH dies bisher noch nicht eindeutig festgestellt hat. Entscheidend sind die handelsvertretergleiche Eingliederung in die Absatzorganisation des Franchisegebers und die vertragliche Pflicht zur Übertragung des Kundenstamms. Die beiden unterschiedlichen Entscheidungen des LG Frankfurt zeigen jedoch, dass die Rechtsanwendung im Einzelfall schwierig sein kann und die Gerichte bei der Prüfung der Voraussetzungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Die gegen beide Urteile eingelegten Berufungen werden hoffentlich für mehr Klarheit sorgen.</p><p><a href="https://www.advant-beiten.com/experten/cv-professional/oliver-korte" target="_blank">Oliver Korte</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 14:20:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #38 - Handelsvertreter – das Risiko der Scheinselbständigkeit</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-38-handelsvertreter-das-risiko-der-scheinselbstaendigkeit</link>
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                        <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 15:02:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #37 - Der Ausgleichsanspruch ist eine Jahresprovision – oder?</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters hoch sein kann, ist allgemein bekannt. Oft heißt es, er belaufe sich auf eine Jahresprovision. Aber stimmt das? Darum geht es in Folge 37 unseres Podcasts.&nbsp;</p><p>Im Podcast zitiertes Urteil: OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.6.1984, Aktenzeichen: 8 U 30/84; Quelle zur weiteren Lektüre: Westphal/Korte, Handbuch Vertriebsrecht, 3. A. 2026, Kap. 13 Rn. 292-318.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 07:45:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #36 - Gilt deutsches Recht, wenn der Handelsvertretervertrag dazu nichts sagt?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-36-gilt-deutsches-recht-wenn-der-handelsvertretervertrag-dazu-nichts-sagt</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Gar nicht so selten kommt es vor, dass im Handelsvertretervertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, welches Recht anzuwenden ist. Was gilt dann? Darum geht es in Folge 36 unseres Podcasts.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 19 May 2026 07:46:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #35 - Haftet der Unternehmer für den Handelsvertreter?</title>
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                        <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 12:26:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #34 - Ausgleichsanspruch bei Teilbeendigung?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-34-ausgleichsanspruch-bei-teilbeendigung</link>
                        <description></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Auch die Teilbeendigung des Handelsvertretervertrags kann einen Ausgleichsanspruch auslösen, etwa, wenn das Vertragsgebiet verkleinert wird. Darum geht es in Folge 34 des Podcasts.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2026 12:48:22 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #33 - Branchenspecial: Reiseindustrie</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Reise storniert, Provision weg? Eine Frage, die aktuell viele Handelsvertreter und Reiseveranstalter beschäftigt. Gleichzeitig drängen branchenfremde Anbieter wie Banken mit hohen Cashback-Modellen in den Markt und verschärfen den Wettbewerb. In unserer neuen Podcast-Folge diskutiert Host Oliver Korte diese und weitere praxisrelevante Fragen mit einem der renommiertesten Experten für Reiserecht in Deutschland: Prof. Hans-Josef Vogel.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 04 Feb 2026 16:00:02 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge # 32 - Vor der Kündigung erst abmahnen – muss das sein?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-32-vor-der-kuendigung-erst-abmahnen-muss-das-sein</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>In Folge 32 unseres Podcasts geht es darum, ob der Handelsvertretervertrag erst gekündigt werden kann, wenn zuvor eine vergebliche Abmahnung ausgesprochen wurde. Und wie so oft gilt: Es kommt darauf an. Wir verraten Ihnen, auf was.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 08 Jan 2026 15:18:06 +0100</pubDate>
                        <title>Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Was können Hersteller zur Vermeidung eines solchen Anspruchs tun? Und was Distributoren zur Generierung?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/der-ausgleichsanspruch-des-vertragshaendlers-was-koennen-hersteller-zur-vermeidung-eines-solchen-anspruchs-tun-und-was-distributoren-zur-generierung</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Vertragshändler (Distributoren) können bei Vertragsende u.U. einen Ausgleichsanspruch geltend machen. Direkt gesetzlich geregelt ist dieser nicht. Die Gerichte wenden aber die Vorschrift zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters (§ 89b HGB) unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend an. Der Anspruch hat den Zweck, als eine Art Restvergütung einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass mit dem Auf- oder Ausbau des Kundenstammes ein Wert generiert wurde, aus dem sich weiterhin Vorteile für den Hersteller (oder auch Importeur; im Folgenden wird der leichteren Lesbarkeit halber stets nur auf den Hersteller abgestellt) ergeben.</p><p>Solche Ansprüche können sehr teuer werden: Bei Handelsvertretern kann der Anspruch ggf. eine durchschnittliche Jahresprovision betragen, bei Vertragshändlern das entsprechende Äquivalent (Berechnung: kompliziert – dazu ein andermal).&nbsp;</p><p>Hersteller wollen solche Ansprüche oft vermeiden: Der Distributor hat doch während der Zusammenarbeit gut verdient. Warum soll er nun auch danach noch Geld erhalten? Die Perspektive des Vertragshändlers ist genau umgekehrt: Wo wäre der Hersteller ohne uns? Wir haben ihm den Markt doch erst aufgebaut. Da ist es nur fair, wenn wir nun, wenn die Ernte eingefahren wird, daran partizipieren.&nbsp;</p><p>Wenn Hersteller verhindern wollen, dass sie nach Vertragsende einen Ausgleich zahlen müssen, dann müssen Sie zunächst wissen, welche Voraussetzungen es für diesen gibt und ggf. den Vertrag entsprechend gestalten. Die entscheidenden Weichen werden bei der Vertragsgestaltung gestellt. Und umgekehrt gilt für Vertragshändler, dass es wichtig ist, dass sie erkennen, welche Gestaltungen einen Ausgleichsanspruch generieren – oder verhindern.</p><p>Insbesondere folgende Ansätze können besonders wichtig sein:</p><ol><li>§ 89b HGB kann nur angewandt werden, wenn deutsches Recht anwendbar ist. Das ist bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen aber nicht selbstverständlich. Sofern die Parteien keine Regelung getroffen haben, welches Recht anwendbar ist, würde jedenfalls ein in der EU ansässiges Gericht das Recht des Staates anwenden, in dem der Vertragshändler „seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ hat (Art. 4 Abs. 1 f) Rom-I-Verordnung). Ist das Deutschland, gilt das, was in den nachstehenden Absätzen erläutert wird. Ist das nicht Deutschland, gilt dann ein anderes Recht. Beide Vertragsparteien tun dann gut, zu ermitteln, ob es in diesem anderen Staat einen Ausgleichanspruch für Distributoren gibt oder nicht. Das ist weltweit sehr unterschiedlich (in Belgien z.B. wird es teuer, in England gibt es keinen Ausgleich, in Österreich sind die Analogievoraussetzungen andere als in Deutschland). Ob die Parteien, wenn der Vertragshändler in Deutschland tätig ist, wirksam vereinbaren können, dass eine andere Rechtsordnung gilt, ist umstritten, wenn und soweit dies zur Folge hat, dass kein Ausgleichsanspruch anfällt. Das Kammergericht Berlin hat 2025 (indirekt) entschieden, dass dies möglich sei. Andere Gerichte sind an diese Entscheidung allerdings nicht gebunden. Bei einer Konstellation, die nur Bezüge zu Deutschland hat, wäre eine solche Rechtswahl hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs allerdings eindeutig nicht wirksam (Art. 3 Abs. 3 Rom-I-Verordnung). Für Hersteller kann es attraktiv sein, eine fremde Rechtsordnung zu wählen, die für Vertragshändler keinen Ausgleichsanspruch kennt. Und Vertragshändler sollten daher – auch – unter diesem Aspekt die Rechtswahl nicht als von nur untergeordneter Wichtigkeit ansehen und ggf. auf Anwendung des deutschen Rechts beharren.</li><li>Ist nach den vorstehenden Ausführungen deutsches Recht anzuwenden, stellt sich die Frage, ob die sog. „Analogiemerkmale“ erfüllt sind, also die Voraussetzungen dafür, dass die für Handelsvertreter geltende Vorschrift des § 89b HGB im konkreten Fall angewandt werden kann. Erforderlich ist dafür, dass die vertragliche Beziehung einem Handelsvertreterverhältnis so ähnlich ist, dass es angemessen ist, insofern Handelsvertreterrecht anzuwenden. Die Rechtsprechung geht dabei in zwei Stufen vor:<ol><li>Auf der ersten Stufe wird geprüft, ob der Vertragshändler einem Handelsvertreter entsprechend in die Absatzorganisation des Herstellers eingegliedert ist. Das wird üblicherweise mithilfe eines Kriterienkatalogs getan, anhand dessen der schriftliche Vertrag und die gelebte Vertragspraxis geprüft werden. Dabei ist das Gesamtbild maßgeblich, nicht unbedingt, dass alle Kriterien bejaht werden können. Wichtige Kriterien sind dabei u.a. das Bestehen einer Vertriebspflicht, die Zuweisung eines Vertragsgebiets, Kontrollrechte des Herstellers, Berichtspflichten des Distributors etc. Der Hersteller, der einen Ausgleichsanspruch vermeiden will, mag überlegen, wie anspruchsvoll er den Pflichtenkatalog des Vertragshändlers ausgestalten will und ggf. auf ihm weniger wichtige Pflichten verzichten, wenn dies die Wahrscheinlichkeit verringert, dass er eines Tages einen Ausgleich zu zahlen hat. Umgekehrt könnte der Distributor darauf hinwirken, dass der Vertrag eine intensive Eingliederung vorsieht. Er sollte allerdings berücksichtigen, dass es seltsam und verdächtig wirken dürfte, wenn er um die Auferlegung weiterer Pflichten bittet. Das wird wohl nur funktionieren können, wenn der Distributor den ersten Vertragsentwurf vorlegt.</li><li>Auf der zweiten Stufe – also nur, wenn die erste (s. Absatz über diesem) bejaht wurde – prüfen die Gerichte dann, ob der Vertragshändler vertraglich verpflichtet war oder ist, den Kundenstamm zu übertragen, d.h., dem Hersteller die notwendigen Kundendaten zu übermitteln, die diesen in die Lage versetzen, ohne wesentliche Zwischenschritte Kontakt zu den Kunden aufzunehmen. Wichtig ist dabei, dass die (wohl jedenfalls noch) herrschende Meinung verlangt, dass es eine Vertragspflicht ist. Es reicht danach nicht, dass der Hersteller die Kunden faktisch kennt, z.B. weil der Markt so klein ist oder der Distributor die Kundendaten unverlangt übermittelt. Das alles wird aus guten Gründen kritisiert und ist streitig und es mag sein, dass dieses Analogiemerkmal in absehbarer Zeit aufgegeben oder modifiziert wird. Derzeit sollte man aber noch damit rechnen, dass ein Gericht eine solche Vertragspflicht verlangt. Gibt es sie nicht, gibt es dann auch keinen Ausgleichsanspruch. Und daraus ergeben sich für den Hersteller mehrere Möglichkeiten, durch Vertragsgestaltung zu vermeiden, dass ein Ausgleich gezahlt werden muss: Er kann einfach darauf verzichten, im Vertrag eine solche Pflicht vorzusehen. Besser noch ist es, in den Vertrag ausdrücklich zu schreiben, dass die Kundendaten nicht übermittelt werden sollen (z.B. im Kontext etwaiger Berichtspflichten). Aber Achtung: Man muss das dann auch so leben und darf als Hersteller nicht die Vorlage von Kundendaten verlangen. Sonst läuft man Gefahr, dass ein Gericht aus der gelebten Vertragspraxis eine stillschweigend vereinbarte Pflicht zur Kundenstammübertragung ableitet. Sieht der Vertrag keine Pflicht zur Übertragung vor und bittet der Hersteller um die Kundendaten, mag der Distributor umgekehrt überlegen, ob er trotz Nichtbestehens der Pflicht diesem Wunsch entspricht, das alles gründlich dokumentiert und sich so eine verbesserte Chance verschafft, ggf. später einen Ausgleich zu erhalten. Manchmal will der Hersteller freilich die Kundendaten haben. Aber auch dann gibt es Ansätze, deren Verfolgung das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs verhindert, wenn es richtig gemacht wird: So kann geregelt werden, dass der Vertragshändler die Kundendaten nicht übermitteln muss, aber diese freiwillig übermitteln kann – dann im Gegenzug für zu vereinbarende Vergünstigungen. Hier ist freilich Fingerspitzengefühl angezeigt, damit die Gestaltung nicht auf eine unwirksame Umgehung der Rechtsprechung hinausläuft. Denkbar ist auch, zu regeln, dass die Kundendaten nicht an den Hersteller, sondern an eine externe Marketingagentur zu übermitteln sind und diese Agentur die Daten während der Vertragslaufzeit für Zwecke des Herstellers nutzt, danach aber nicht mehr. Weitere Ansätze, die in diese Richtung gehen, sind denkbar und teilweise auch gerichtserprobt. Vertragshändler, die solche Regelungen in Vertragsentwürfen sehen, sollten erkennen, dass die Vermeidung eines Ausgleichsanspruchs Hintergrund und Zielsetzung sein kann und genau prüfen, ob sie dies als angemessen und fair akzeptieren oder ggf. eine weitere Gegenleistung verlangen wollen. Wird ihnen bei offener Thematisierung versichert, es gehe gar nicht um die Vermeidung eines Ausgleichsanspruchs, mag es sich empfehlen, dies mit dem Verlangen nach einer ausdrücklichen Regelung zum Ausgleichsanspruch zu kontern. Vermutlich wird dies nicht auf Gegenliebe stoßen, legt dann aber u.U. die wahren Beweggründe offen.</li></ol></li><li>Ist nach den vorstehenden Absätzen von der Anwendung deutschen Rechts auszugehen und sind auch die beiden Analogiemerkmale erfüllt, könnte es aus Herstellersicht<span>&nbsp; </span>verführerisch erscheinen, einfach den lästigen Ausgleichsanspruch per Federstrich durch eine entsprechende vertragliche Klausel auszuschließen. Das allerdings ist, wenn der Vertragshändler innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) tätig zu sein hat, nicht wirksam möglich, wie der BGH 2016 entschied: Der Ausgleichsanspruch ist für Handelsvertreter zwingend ausgestaltet (§ 89b Abs. 4 HGB) und das, so der BGH, gelte auch bei analoger Anwendung auf Vertragshändler. Anders ist die Situation allerdings, wenn der Vertragshändler außerhalb des EWR tätig zu sein hat: Dann erlaubt § 92c HGB, den Ausgleichsanspruch auszuschließen. Jedenfalls in individuell ausgehandelten Verträgen - wie es bei AGB-mäßiger Gestaltung ist, ist nicht abschließend geklärt.&nbsp;</li></ol><p>Oliver Korte</p><p class><i>Dieser Beitrag erscheint ebenso im Haufe Wirtschaftsrechtsnewsletter.&nbsp;</i></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 06 Jan 2026 16:00:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #31 - Verwirkung Provision</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-31-verwirkung-provision</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>"Vertragsverletzung = Provision futsch?" Verwirkt der Handelsvertreter seinen Anspruch auf Provision, wenn er den Vertrag verletzt? Darum geht es in Folge 31 unseres Podcasts.</p><p>Weiterführende Quelle: Westphal/Korte, Handbuch Vertriebsrecht, 3. A. 2026, Kap. 8 Rn. 254 ff.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Fri, 02 Jan 2026 16:31:23 +0100</pubDate>
                        <title>Ist auf Call-Center Handelsvertreterrecht anwendbar – und wenn ja, mit welchen Folgen?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/ist-auf-call-center-handelsvertreterrecht-anwendbar-und-wenn-ja-mit-welchen-folgen</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Handelsvertreter im Sinne des Gesetzes sind mehr Unternehmen, als vielfach vermutet. Und sie treten in ganz unterschiedlicher Gestalt auf. Je nach Ausgestaltung der vertraglichen Zusammenarbeit können z.B. auch Internet-Plattformen, Influencer oder eben Call-Center rechtlich als Handelsvertreter einzuordnen sein. Entscheidend ist dabei nicht die Überschrift des Vertrags, sondern dessen tatsächlicher Inhalt und die gelebte Praxis. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag den Begriff „Handelsvertreter“ bewusst vermeidet – und selbst dann, wenn der Auftraggeber und möglicherweise sogar der Vertriebspartner selbst gar nicht davon ausgehen, in einem handelsvertreterrechtlichen Verhältnis zu stehen.</p><p>Gerade bei Call-Centern stellt sich diese Frage in der Praxis besonders häufig – und besonders folgenreich. Denn Call-Center werden von Unternehmen regelmäßig als rechtlich nicht näher eingeordnete Dienstleister verstanden: als externe Einheiten, die telefonieren, Leads generieren oder Termine vereinbaren. Was dabei oft übersehen wird: Je näher die Tätigkeit des Call-Centers an den eigentlichen Vertrieb heranrückt, desto größer wird das Risiko, dass die gesetzlichen Voraussetzungen eines Handelsvertreters erfüllt sind – mit allen rechtlichen Konsequenzen.</p><p>Das Gesetz definiert den Handelsvertreter in § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB in knapper, wenig anschaulicher Form. Handelsvertreter ist danach, „wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen“. Diese Definition ist bewusst weit gefasst. Insbesondere der Begriff der „Vermittlung“ wird von der Rechtsprechung großzügig ausgelegt. Es genügt, dass der Vertriebspartner den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer durch Einwirkung auf den Kunden fördert, indem er den Geschäftsabschluss vorbereitet oder ermöglicht. Eine Abschlussvollmacht ist nicht erforderlich; ausreichend ist, wenn dem Vertragspartner eine Aufgabe übertragen wird, die darauf ausgerichtet ist, mitursächlich für den späteren Vertragsschluss zu wirken.&nbsp;</p><p>Überträgt man diese Kriterien auf typische Call-Center-Modelle, zeigt sich schnell das Konfliktpotenzial. Ruft ein Call-Center im Auftrag eines Unternehmens potenzielle Kunden an, stellt Produkte oder Dienstleistungen vor, klärt Interesse, beantwortet Fragen und bereitet den späteren Abschluss vor – etwa durch Terminvereinbarung mit dem Außendienst oder durch Weiterleitung qualifizierter Leads -, kann dies bereits als Vermittlung im handelsvertreterrechtlichen Sinn qualifiziert werden. Erfolgt dies zudem nicht nur punktuell, sondern dauerhaft und systematisch, liegt auch das Merkmal der „ständigen Betrauung“ nahe. Unerheblich ist dabei, ob das Call-Center nur für einen oder für mehrere Auftraggeber tätig ist.</p><p>Für Unternehmen ist diese Einordnung keine akademische Frage, sondern eine mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen.</p><p>Denn die Qualifizierung als Handelsvertreter führt zur Anwendung der §§ 84 ff. HGB. Diese Vorschriften sind teilweise zwingendes Recht und können vertraglich nicht oder nur sehr eingeschränkt abbedungen werden. Besonders relevant sind dabei folgende Regelungen, die das Innenverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter betreffen (nicht das Verhältnis zum Endkunden):</p><ul><li><span><strong>§ 87c HGB – Informations- und Abrechnungsrechte:</strong> Der Handelsvertreter hat Anspruch auf transparente Abrechnung und insbesondere auf Erteilung eines Buchauszugs. Dieser gewährt detaillierten Einblick in sämtliche provisionsrelevante Geschäfte und wird in der Praxis nicht ohne Grund als „Spiegelbild der Geschäftsbeziehung“ oder auch als „Daumenschraube des Handelsvertreters“ bezeichnet.</span></li><li><span><strong>§ 89 HGB – Mindestkündigungsfristen:</strong> Die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen dürfen nicht unterschritten werden. Kurzfristige Beendigungen vermeintlicher „Dienstleistungsverträge“ können daher unwirksam sein – es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund im Sinne des § 89a HGB vor.</span></li><li><span><strong>§ 89b HGB – Ausgleichsanspruch:</strong> Der wohl größte Risikofaktor. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses kann dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zustehen, der – vereinfacht gesagt – den Wert des vom Handelsvertreter aufgebauten Kundenstamms kompensieren soll. Dieser Anspruch kann im Einzelfall bis zu einer durchschnittlichen Jahresvergütung erreichen und erhebliche finanzielle Belastungen auslösen.</span></li></ul><p>Für Unternehmen bedeutet das: Wer mit Call-Centern zusammenarbeitet, sollte die Frage der handelsvertreterrechtlichen Einordnung nicht dem Zufall überlassen. Entscheidend sind die tatsächlichen Aufgaben, die Einbindung in den Vertrieb und die wirtschaftliche Funktion des Call-Centers im Absatzsystem. Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, kombiniert mit einer realistischen Analyse der gelebten Praxis, ist unerlässlich. Andernfalls drohen unerwartete rechtliche Pflichten - und nicht selten teure Überraschungen bei Vertragsbeendigung.</p><p><strong>Interessieren Sie sich für Handelsvertreterrecht? Dann abonnieren Sie unseren Podcast</strong> „5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider“, den Sie z.B. auf&nbsp;<a href="https://podcasts.apple.com/us/podcast/5-minuten-handelsvertreterrecht-f%C3%BCr-entscheider/id1790402730" target="_blank" rel="noreferrer">Apple Podcasts</a>,&nbsp;<a href="https://open.spotify.com/show/1PwjFnwGrtsHVvDXRmRnJ8" target="_blank" rel="noreferrer">Spotify</a> oder <a href="https://handelsvertreterrecht-fuer-entscheider.podbean.com/" target="_blank" rel="noreferrer">PodBean</a> aufrufen können.</p><p>Oliver Korte</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Vertragsrecht &amp; Handelsrecht</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 09 Dec 2025 09:10:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #30 - Einstandszahlung bei Handelsvertretern</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-30-einstandszahlung-bei-handelsvertretern</link>
                        <description></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Handelsvertreter müssen häufig eine Einstandszahlung leisten, wenn sie ein Gebiet übernehmen. Aber ist das eigentlich zulässig? Darum geht es in Folge 30 unseres Podcasts.</p><p>Weiterführende Quelle: Westphal/Korte, Handbuch Vertriebsrecht, 3. Auflage 2026, Kap. 13 Rn. 409-418.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 17 Nov 2025 09:17:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #29 - Stresstest Buchauszug – frühzeitige Vorbereitung spart Geld, Zeit und Nerven</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-29-stresstest-buchauszug-fruehzeitige-vorbereitung-spart-geld-zeit-und-nerven</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Handelsvertreter haben einen Anspruch darauf, dass der Unternehmer einen Buchauszug – aka: Daumenschraube des Handelsvertreters – erstellt. Unternehmer, die sich frühzeitig darauf vorbereiten, können Geld, Zeit und Nerven sparen.</p><p>Weitere Informationen zum Stresstest Buchauszug: <a href="https://www.advant-beiten.com/aktuelles/advant-beiten-erklaert-stresstest-buchauszug" target="_blank">Video</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 08:35:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #28 - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-28-das-nachvertragliche-wettbewerbsverbot</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Nach Vertragsende darf der Handelsvertreter nahtlos für einen Wettbewerber tätig werden. Wenn der Unternehmer das nicht will, kann er mit dem Handelsvertreter ein Wettbewerbsverbot vereinbaren. Das ist aber nur in Grenzen zulässig. Und kostet Geld. Näheres erfahren Sie in Folge 28 unseres Podcasts.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 21 Oct 2025 09:24:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #27 - Gilt in der ganzen EU dasselbe Handelsvertreterrecht?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-27-gilt-in-der-ganzen-eu-dasselbe-handelsvertreterrecht</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Handelsvertreterrecht beruht auf einer EU-Richtline. Gleiches gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten (und auch UK). Daher gelten überall ähnliche Rechtsregeln. Aber ähnlich heißt nicht identisch. In wichtigen Punkten gibt es Unterschiede.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 13 Oct 2025 10:42:16 +0200</pubDate>
                        <title>Kein Ausgleichsanspruch für Vertragshändler? Neues zur (Un-)Wirksamkeit von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln in Distributionsverträgen</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/kein-ausgleichsanspruch-fuer-vertragshaendler-neues-zur-un-wirksamkeit-von-gerichtsstands-und-rechtswahlklauseln-in-distributionsvertraegen</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass der Vertragshändler bei Beendigung des Distributionsvertrages einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB hat (eine Norm, die eigentlich für Handelsvertreter gilt). Die Rechtsordnungen der meisten Staaten innerhalb und außerhalb der EU kennen dagegen keinen solchen Anspruch für Vertragshändler. Ausländische Hersteller, die Vertragshändler in Deutschland einsetzen, werden in der Regel ihr eigenes Recht vereinbaren wollen, schon weil es ihnen bekannt ist und weil sie ein Interesse daran haben, mit allen Vertragshändlern weltweit gleichartige Verträge zu schließen. Die Aussicht, bei Anwendung deutschen Rechts eines Tages ggf. einen Ausgleich zahlen zu müssen, wird die Vereinbarung einer anderen (nicht-deutschen) Rechtsordnung noch zusätzlich attraktiver erscheinen lassen.&nbsp;</p><p>Aber ist das eigentlich uneingeschränkt möglich? Anlass zum Zweifel daran kann die „Ingmar“-Rechtsprechung des EuGH und nachfolgend auch der deutschen Gerichte bieten. In der Ingmar-Entscheidung des EuGH vom 9.11.2000 (Az.: Rs. C-381/98, bestätigt durch die „Unamar“-Entscheidung vom 17.10.213, Az.: C-184/12) hatte dieser entschieden, dass es sich beim Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters um international zwingendes Recht handele (sog. Eingriffsnorm). Dieser zwingende Anspruch dürfe nicht durch abweichende Gerichtsstands- oder Rechtswahlregelungen umgangen werden. In a nutshell: Sieht der Handelsvertretervertrag vor, dass ein nicht-europäisches Recht anzuwenden und ein nicht-europäisches Gericht zuständig ist, kann der Handelsvertreter dies, wenn zu erwarten ist, dass ihm daher kein Ausgleichsanspruch zugesprochen wird, unter Umständen ignorieren und dennoch in der EU klagen und sich auf europäisches Recht berufen.&nbsp;</p><p>Ob diese Ingmar-Rechtsprechung auch für Vertragshändler gilt, ist in der juristischen Fachliteratur umstritten. Ich meine (und andere meinen es auch): sie ist es nicht (Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 27 Rn. 32). Und so hat es nun auch das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss gesehen&nbsp;(Hinweisbeschluss vom 01.7.025, Az.: 2 U 37/22). Es ist wohl die erste veröffentlichte gerichtliche Äußerung zu dieser Frage. Im konkreten Fall ging es zwar um einen Dienstleistungsvertreter (also einen Handelsvertreter, der für ein drittes Unternehmen Dienstleistungsverträge vermittelt), nicht um einen Vertragshändler. Aber der Beschluss gilt ohne Abstriche auch für Vertragshändler – diese werden auch ausdrücklich erwähnt. Das Gericht argumentierte, dass zwar zu unterstellen sei, dass das nach dem Vertrag anzuwendende Recht von Delaware keinen Ausgleichsanspruch kenne. Die Ingmar-Rechtsprechung sei aber dennoch nicht anzuwenden, da das Vertragsverhältnis der Parteien inhaltlich nicht von der EU-Handelsvertreterrechtlinie erfasst werde. Denn Geschäftsgegenstand sei u.a. die Vermittlung von Dienstleistungen gewesen. Die EU-Richtlinie beschränke sich auf den Warenvertrieb. Sie könne nicht entsprechend auf Dienstleistungsvertreter oder Vertragshändler angewendet werden. Denn insofern gebe es in der EU ohnehin keine einheitlichen Regelungen: In manchen EU-Staaten haben Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch, in anderen nicht. Daher sei insoweit ein niedrigeres Schutzniveau europarechtlich zulässig. Entsprechend dürfe ein ausländischer Hersteller mit dem europäischen Vertragshändler oder Dienstleistungsvertreter vereinbaren, dass ein nicht-europäisches Gericht zuständig und ein nicht-europäisches Recht anwendbar sei. Freilich ist das letzte Wort damit noch nicht gesprochen, bis der EuGH Gelegenheit hatte, sich zu der Frage zu äußern.&nbsp;</p><p>Oliver Korte</p><p>Dieser Beitrag erscheint ebenso im Haufe Wirtschaftsrechtsnewsletter.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 07 Oct 2025 07:14:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #26 - Handelsvertreter, Kundenberater – oder vielleicht Gelegenheitsvermittler?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-26-handelsvertreter-kundenberater-oder-vielleicht-gelegenheitsvermittler</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Häufig wollen Unternehmer einen Dritten einsetzen, der zwar Geschäft vermittelt, aber nicht dem Handelsvertreterrecht unterliegt.&nbsp;<br>Geht das? Und wenn ja, wie? Darum geht es in Folge 26 unseres Podcasts.&nbsp;</p><p>Weiterführende Quelle: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 4 Rn. 53 ff.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 09:53:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #25 - Ausgleichsanspruch bei Ausbau von Altkunden</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-25-ausgleichsanspruch-bei-ausbau-von-altkunden</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Handelsvertreter haben auch für Kunden, die sie nicht neu geworben, aber wesentlich erweitert haben, einen Ausgleichsanspruch. Nach einer Faustformel sollen dabei nur solche Kunden zu berücksichtigen sein, bei denen der Umsatz mindestens verdoppelt wurde. Aber stimmt das wirklich? In Folge 25 klären wir darüber auf.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 11 Sep 2025 08:22:36 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #24 - Verjährung von Ansprüchen aus dem Handelsvertreterverhältnis</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-24-verjaehrung-von-anspruechen-aus-dem-handelsvertreterverhaeltnis</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><i>Die ersten Schoko-Nikoläuse wurden gesichtet. Ein klares Zeichen: Das Jahr schreitet voran. Zeit, sich jetzt um Ansprüche zu kümmern, die Ende des Jahres verjähren könnten. Das, was Sie zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Handelsvertreterverhältnis wissen sollten, erfahren Sie in Folge 24 unseres Podcasts.</i></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 25 Aug 2025 14:27:16 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #23 - Der zwingende Ausgleichsanspruch: kein Ausschluss möglich – oder doch?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-23-der-zwingende-ausgleichsanspruch-kein-ausschluss-moeglich-oder-doch</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausgleichsanspruch von Handelsvertreter oder Vertragshändler kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Aber sind vertragliche Regelungen wirksam, die den Anspruch an bestimmte Bedingungen knüpfen oder eine vom Gesetz abweichende Berechnung vorsehen? Und gibt es Ausnahmen? Darum geht es in Folge 23 unseres Podcasts.&nbsp;</p><p>Weiterführende Quellen: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 13 Rn. 395 ff.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 11 Aug 2025 14:55:04 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #22 - Provisionsberechnung nach Stückzahl? Oder Deckungsbeitrag?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-22-provisionsberechnung-nach-stueckzahl-oder-deckungsbeitrag</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn die Provision des Handelsvertreters zumeist nach dem Umsatz berechnet wird, gibt es dazu rechtlich zulässige Alternativen. Aber sie können ihre Tücken haben. Erfahren Sie mehr in Folge 22 unseres Podcasts.</p><p>Weiterführende Quelle: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kapitel 8 Rn. 213.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 10:36:34 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #21 - &quot;Die stärkste Kraft im Universum?&quot; Zinsen und Zinseszinsen im Handelsvertreterverhältnis</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-21-die-staerkste-kraft-im-universum-zinsen-und-zinseszinsen-im-handelsvertreterverhaeltnis</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Zu geschuldeten Provisionen, Ausgleichsansprüchen und Vorschussrückforderungen kommen oft noch Fälligkeits- oder Verzugszinsen hinzu. Deren wirtschaftliche Bedeutung wird oft erheblich unterschätzt. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen sollten. Und auch, was das mit Einstein zu tun hat.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 15 Jul 2025 09:24:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #20 - Ausgleichsanspruch trotz Umsatz- und Kundenverlust?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-20-ausgleichsanspruch-trotz-umsatz-und-kundenverlust</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Hat der Handelsvertreter auch dann einen Ausgleichsanspruch, wenn er mehr Kunden verloren als gewonnen hat? Das ist das Thema der Folge 20 unseres Podcasts.&nbsp;</p><p>Weiterführende Quellen: (1) BGH, Urteil vom 29.03.1990 - I ZR 2/89, (2) Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 13 Rn. 69 und Rn. 261-262.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 30 Jun 2025 12:37:35 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #19 - Unklarheiten im Handelsvertretervertrag</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-19-unklarheiten-im-handelsvertretervertrag</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Oft genug gibt es im Handelsvertretervertrag Unklarheiten. Wie kann man damit umgehen und zu wessen Lasten gehen diese? Darum geht es in Folge 19 unseres Podcasts.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 17 Jun 2025 09:46:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #18 - Sogwirkung der Marke beim Ausgleichsanspruch</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-18-sogwirkung-der-marke-beim-ausgleichsanspruch</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Kaum ein Streit über den Ausgleichsanspruch, in dem nicht das Argument der „Sogwirkung der Marke“ bemüht wird. Was hat es damit auf sich? Wir ordnen es ein.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 03 Jun 2025 08:55:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #17 - Ausgleichsanspruch online prüfen?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/default-faf4d0820b565fe5c61cc77e4d7862b2</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ausgleichsanspruch online prüfen – geht das? Ja! Jetzt kostenlos unter <a href="http://www.ausgleichsrechner.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.ausgleichsrechner.de</a> ausprobieren.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 20 May 2025 15:15:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #16 - Kündigt der Handelsvertreter, verliert er seinen Ausgleich. Oder nicht?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-16-kuendigt-der-handelsvertreter-verliert-er-seinen-ausgleich-oder-nicht</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Handelsvertreter den Vertrag kündigt, verliert er seinen Ausgleichsanspruch. So die Regel. Aber es gibt Ausnahmen. In unserer 16. Podcastfolge geht es um diese.</p><p>Ergänzende Quelle: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 13 Rn. 322 ff.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 30 Apr 2025 17:16:16 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #15 - Teilkündigung des Handelsvertretervertrages zulässig?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/default-c62504915c3078818c3adbf0930fb4b4</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Was, wenn eine der Parteien den Handelsvertretervertrag ändern will, z.B. durch Herausnahme eines Teilgebiets? Ist dann eine Teilkündigung zulässig? Darum geht es in Folge 15 unseres Podcasts.&nbsp;</p><p>Ergänzende Quelle: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 5 Rn. 20.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 24 Apr 2025 17:03:12 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #14 - Provision auch wenn das Geschäft erst nach Vertragsende zustande kommt?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-14-provision-auch-wenn-das-geschaeft-erst-nach-vertragsende-zustande-kommt</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Provision auch wenn das Geschäft erst nach Vertragsende zustande kommt?</p><p>In Folge 14 unseres Podcasts geht es um die Frage, ob der Handelsvertreter auch dann einen Anspruch auf Provision hat, wenn das von ihm bearbeitete Geschäft erst nach Ende des Handelsvertretervertrages zustande kommt. Geht er dann leer aus?</p><p>Weiterführende Quelle: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap 8 Rn. 102 ff.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Ausgleichsrechner</category>
                            
                        
                        
                            
                            
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                        <pubDate>Mon, 07 Apr 2025 16:55:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #13 - Anwendbarkeit des HVR auf Distributoren?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-13-anwendbarkeit-des-hvr-auf-distributoren</link>
                        <description></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Und was ist mit Distributoren? Gilt das Handelsvertreterrecht auch für sie?“ Das ist eine Frage, die Unternehmen, die Distributoren (aka Vertragshändler) einsetzen, interessieren sollte. Und daher befassen wir uns mit ihr in Folge 13 unseres Podcasts „5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider“.</p><p>Weiterführende Quellen:&nbsp;</p><ul><li><span>Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 16 (Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Vertragshändler) und Kap. 23 (Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers</span></li><li><span>BGH, Urt. v. 21.7.2016, Az. I ZR 229/15: offengelassen, “</span><i><span>ob die Pflicht zur Übertragung des Kundenstamms für eine analoge Anwendung des § 89b HGB (…) bei Vertragshändlern überhaupt erforderlich ist oder ob für derartige Vertragsverhältnisse diese Voraussetzung zu modifizieren ist</span></i><span>.“</span></li></ul>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Ausgleichsrechner</category>
                            
                        
                        
                            
                            
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                        <pubDate>Mon, 31 Mar 2025 16:09:00 +0200</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #12 - Handelsvertreter „ohne Vertrag“?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-12-handelsvertreter-ohne-vertrag</link>
                        <description></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In der Praxis kommt es vor, dass die Parteien auf Basis mündlicher Vereinbarungen zusammenarbeiten, aber ohne schriftlichen Vertrag. Folge 12 unseres Podcasts beleuchtet, welche Nachteile und Risiken sich daraus für die Parteien ergeben können.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 24 Mar 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #11 - Schiedsvereinbarung in Handelsvertreterverträgen? Sinnvoll oder eher nicht?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-11-schiedsvereinbarung-in-handelsvertretervertraegen-sinnvoll-oder-eher-nicht</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Spoiler: Manchmal nicht nur sinnvoll, sondern sogar alternativlos. Möchten Sie wissen, wann und warum? Dann hören Sie unsere Podcast-Folge 11!</p><p>Weiterführende Quellen:&nbsp;</p><ul><li><span>Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 26 „Schiedsgerichtsbarkeit“</span></li><li><span>Gantenberg in Martinek/Semler/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 5. A. 2025, § 92 „Schiedsverfahren“</span></li></ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 17 Mar 2025 16:04:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #10 - Schweigen des Handelsvertreters auf Abrechnung – Verlust von Ansprüchen?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-10-schweigen-des-handelsvertreters-auf-abrechnung-verlust-von-anspruechen</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Unternehmer hat regelmäßig abzurechnen. Verliert der Handelsvertreter seine Ansprüche, wenn er Fehler der Abrechnung oder darin fehlende Geschäfte nicht unmittelbar nach Erhalt rügt? Darum geht es in unserer aktuellen Podcast-Folge.</p><p>Weiterführende Quellen:&nbsp;</p><ul><li><span>Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 8 Rn. 246-247.</span></li><li><span>BGH, Urt. v. 29.11.1995 – Aktenzeichen VIII ZR 293/94 (unterlassene Rüge = Anerkenntnis?)</span></li><li><span>BGH, Urt. v. 29.09.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 100/05 (Klausel über Anerkenntnis unwirksam)</span></li><li><span>OLG Naumburg, Urt. v. 17.04.1997 – Aktenzeichen 2 U (HS) 21/97 (Klausel über Anerkenntnis unwirksam?)</span></li></ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 10 Mar 2025 16:22:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #9 - Handelsvertretervertrag und Vertragsfreiheit – können wir alles vereinbaren?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-9-handelsvertretervertrag-und-vertragsfreiheit-koennen-wir-alles-vereinbaren</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Podcast-Folge geht es um die Frage, wie weit die Vertragsfreiheit geht, wenn ein Handelsvertretervertag geschlossen wird. Gilt: „The sky is the limit“?</p><p>Weiterführende Quellen: (1) Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 3 Rn. 9 ff. (zwingendes Handelsvertreterrecht) und Rn. 22 ff. (AGB-Recht) und (2) Billing, Kommentierung des AGB-Rechts der Vertriebsverträge in Staudinger, BGB, 2022, Anhang zu §§ 305 ff. BGB, Teil H.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 03 Mar 2025 17:01:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #8 - Vorauserfüllung des Ausgleichsanspruchs – kluge Strategie oder riskante Falle?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-8-vorauserfuellung-des-ausgleichsanspruchs-kluge-strategie-oder-riskante-falle</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Gelegentlich wird im Vertrag mit dem Handelsvertreter vereinbart, dass dieser den Ausgleich schon während der Vertragslaufzeit in Form von laufenden Zahlungen erhalten soll. Manchmal soll das tatsächlich den Interessen beider Parteien dienen. Oft ist es aber ein Ansatz, den Ausgleichanspruch dadurch zu ersparen, dass einfach ein Teil der Provision als Ausgleich umdeklariert wird. Entsprechend sind die Gerichte skeptisch bis ablehnend. Mehr erfahren Sie in unserer neuesten Podcastfolge!</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 24 Feb 2025 16:55:49 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #7 - Fristlos kündigen – aber fristgerecht!</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-7-fristlos-kuendigen-aber-fristgerecht</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Handelsvertreter den Vertrag schwer verletzt, kann der Unternehmer außerordentlich kündigen. Und umgekehrt gilt das gleiche für den Handelsvertreter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist aber zeitlich begrenzt – zu langes Zögern kann zur Unwirksamkeit führen. Wie viel Zeit darf man sich nehmen, bevor man die Kündigung ausspricht? Darum geht es in Folge 7 unseres Podcasts.</p><p>Weiterführende Quellen:&nbsp;</p><ul><li><span>Zur außerordentlichen Kündigung: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap 12 Rn. 49 ff.</span></li><li><span>BGH, Urteil&nbsp;v.&nbsp;29.6.11&nbsp;– VIII ZR 212/08 (keine 2-Wochen-Frist; Fristbeginn bei Dauerverstößen).</span></li></ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 17 Feb 2025 16:11:46 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #6 - Buchauszug: Kann der Unternehmer die Erstellung verweigern?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-6-buchauszug-kann-der-unternehmer-die-erstellung-verweigern</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Den Buchauszug aka "Daumenschraube des Handelsvertreters" zu erstellen, ist sehr aufwändig. Dies bei oft überschaubarem Nutzen des Handelsvertreters. Kann der Unternehmer die Erstellung mit dem Argument des hohen Aufwands oder der Schikane verweigern? Darum geht es in der 5. Folge unseres Podcasts.</p><p>Weiterführende Quellen/zitierte Urteile:</p><p>*BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99 *KG, Urt. v. 15.5.2006 - 23 U 96/05 *LG Hannover, Urt. v. 7.2.2001 - 23 O 4512/99 *Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap .10 &nbsp;Rn. 23 ff. zum Buchauszug. *Zum "Stresstest Buchauszug": <a href="https://t1p.de/cn534" target="_blank" rel="noreferrer">t1p.de/cn534</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 10 Feb 2025 17:03:50 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #5 - US-Strafzölle: Auswirkungen auf die Handelsvertreterbeziehung?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-5-us-strafzoelle-auswirkungen-auf-die-handelsvertreterbeziehung</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider - Folge 5: "US-Strafzölle: Auswirkungen auf die Handelsvertreterbeziehung?"</p><p>In unserer neuen Podcast-Folge geht es um die Frage, ob Provision zu zahlen ist, falls sich das vermittelte Geschäft wegen etwaiger Einfuhrzölle nicht mehr rechnet und gecancelt wird. Und weil das Thema so aktuell und wichtig ist, halten wir uns ausnahmsweise nicht an die 5-Minuten-Grenze, die wir uns gesetzt haben.</p><p>Weiterführende und zitierte Quellen:</p><ul><li>Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 8 Rn. 173 ff. zur Nichtausführung eines Geschäfts und den Provisionsfolgen</li><li>BGH, Urt. v. 23.1.2014 – VII ZR 168/13: kein Provisionsanspruch, wenn Reiseveranstalter wg. Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl die Reise abgesagt wird</li><li>BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 277/15 zur Provisionsrelevanz von rechtswidrigen hoheitlichen Eingriffen</li></ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 03 Feb 2025 13:16:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #4 - Darf der Handelsvertreter für Wettbewerber tätig werden?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-4-darf-der-handelsvertreter-fuer-wettbewerber-taetig-werden</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider - Folge 4: "Darf der Handelsvertreter für Wettbewerber tätig werden?"</strong></p><p>Die Tätigkeit für einen Konkurrenten ist der Kündigungsgrund Nummer 1 für fristlose Kündigungen. Im Gesetz ist die (Un-)Zulässigkeit aber nicht ausdrücklich geregelt. Grund genug, diese Frage in unserem Podcast zu behandeln. &nbsp;</p><p><strong>Weiterführende Quellen:</strong> *Zitiertes Urteil des BGH (hochhackige Damenschuhe vs. sportliche Schuhe mit flachen Absätzen): Urteil vom 21.3.1966, VII ZR 116/64. *zum Wettbewerbsverbot: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 6 Rn. 15 ff.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 27 Jan 2025 17:01:00 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #3 - Entsteht ein Ausgleichsanspruch auch bei Vertragsaufhebung</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-3-entsteht-ein-ausgleichsanspruch-auch-bei-vertragsaufhebung</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Entsteht ein Ausgleichsanspruch auch bei Vertragsaufhebung?“ Klar, wenn der Handelsvertretervertrag gekündigt wird, fällt oft ein Ausgleichsanspruch an. Aber wie ist es bei Vertragsaufhebung durch Einigung? Darum geht es in unserer heutigen Folge.</p><p><strong>Weiterführende Quellen:</strong></p><p>Zitierte Urteile</p><ul><li><span>OLG Hamm, Urt. v. 3.7.87 – 18 U 296/86.</span></li><li><span>OLG Celle, Urt. v. 18.4.02 – 11 U 210/01.</span></li><li><span>Zur Vertragsbeendigung als Anspruchsvoraussetzung: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 13 Rn. 20 ff.</span></li></ul><p>Hier finden Sie unseren kostenlos nutzbaren Ausgleichsrechner: <a href="https://www.ausgleichsrechner.de" target="_blank" class="fui-Link ___1q1shib f2hkw1w f3rmtva f1ewtqcl fyind8e f1k6fduh f1w7gpdv fk6fouc fjoy568 figsok6 f1s184ao f1mk8lai fnbmjn9 f1o700av f13mvf36 f1cmlufx f9n3di6 f1ids18y f1tx3yz7 f1deo86v f1eh06m1 f1iescvh fhgqx19 f1olyrje f1p93eir f1nev41a f1h8hb77 f1lqvz6u f10aw75t fsle3fq f17ae5zn" title="https://www.ausgleichsrechner.de/" rel="noreferrer noopener">www.ausgleichsrechner.de</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 21 Jan 2025 10:24:49 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #2 - Sollte man vertraglich regeln, wie sich der Ausgleichanspruch berechnet?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-2-sollte-man-vertraglich-regeln-wie-sich-der-ausgleichanspruch-berechnet</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Sollte man vertraglich regeln, wie sich der Ausgleichsanspruch berechnet?“ Spoiler: Das ist ein heißes Eisen.</p><p><strong>Weiterführende Quellen:</strong></p><ul><li><span>Genanntes Urteil: &nbsp;OLG Hamm, Urt. v. 29.07.2013, 18 U 169/12.</span></li><li><span>Zur Abdingbarkeit der §§ 84 ff. HGB bei internationalen Vertriebsverträgen: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 28.</span></li><li><span>Hier finden Sie unseren kostenlos nutzbaren Ausgleichsrechner: </span><a href="https://www.ausgleichsrechner.de" target="_blank" class="fui-Link ___1q1shib f2hkw1w f3rmtva f1ewtqcl fyind8e f1k6fduh f1w7gpdv fk6fouc fjoy568 figsok6 f1s184ao f1mk8lai fnbmjn9 f1o700av f13mvf36 f1cmlufx f9n3di6 f1ids18y f1tx3yz7 f1deo86v f1eh06m1 f1iescvh fhgqx19 f1olyrje f1p93eir f1nev41a f1h8hb77 f1lqvz6u f10aw75t fsle3fq f17ae5zn" title="https://www.ausgleichsrechner.de/" rel="noreferrer noopener"><span>www.ausgleichsrechner.de</span></a></li></ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 15 Jan 2025 10:18:05 +0100</pubDate>
                        <title>5 Minuten Handelsvertreterrecht für Entscheider: Folge #1 - Wem gehören die Kunden?</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/5-minuten-handelsvertreterrecht-fuer-entscheider-folge-1-wem-gehoeren-die-kunden</link>
                        <description></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Vertrag endet, ist der Handelsvertreter häufig daran interessiert, die betreuten Kunden mitzunehmen. Jetzt aber für ein andere Marke, zumeist für einen Wettbewerber des Unternehmers. Es stellen sich also die Fragen: Darf er? Wem gehören die Kunden? Darum geht es in unserer heutigen Folge.<br><br>Weiterführende Quellen:<br>Genanntes BGH-Urteil: BGH, Urt. v. 26.2.09 – I ZR 28/06 = EWiR 2009, 677 (Anmerkung Korte).<br>Zum Thema Kundenlisten: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 6 Rn. 90 ff.<br>Hier finden Sie unseren Ausgleichsrechner: www.ausgleichsrechner.de</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sat, 30 Nov 2024 17:24:00 +0100</pubDate>
                        <title>Erklärvideo Ausgleichsrechner</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Erfahren Sie mehr über den „Ausgleichsrechner“! In diesem Video erklärt Experte <a href="https://www.advant-beiten.com/experten/cv-professional/oliver-korte" target="_blank">Oliver Korte</a>, Rechtsanwalt bei ADVANT Beiten für Vertriebsrecht, wie unser Legal-Tech-Tool funktioniert und Ihnen bei der ersten Einschätzung eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB hilft.&nbsp;<br><br>Erfahren Sie:&nbsp;</p><ul><li><span>Wie der „Ausgleichsrechner“ arbeitet,</span></li><li><span>Welche Informationen Sie benötigen, und</span></li><li><span>Wie das Tool Sie bei der Vorbereitung auf eine anwaltliche Beratung unterstützen kann.&nbsp;</span></li></ul><p>Entdecken Sie die Vorteile des Tools – einfach, effizient und kostenfrei! Jetzt ausprobieren: www.ausgleichsrechner.de</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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