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    25.04.2018

    Newsletter Steuerrecht, April 2018


    I. Kurzmitteilungen

     

    II. Im Blickpunkt

     

    1. Gesetzgebung

     

    • Russland: Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht auf digitale Dienstleistungen im B2B-Fall ab 2019

     

    2. Rechtsprechung

     

    • Keine finanzielle Eingliederung im Rahmen einer Organschaft bei lediglich schuldrechtlichem Stimmbindungsvertrag
    • Erbschaft- und schenkungsteuerlicher Verschonungsabschlag – Reinvestitionen bei schädlichen Verfügungen sowie Mindestbeteiligungen an Kapitalgesellschaften

     

    3. Verwaltung

     

    • Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen