Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe unseres Newsletters Energierecht in diesem Jahr zu präsentieren.
Zwar hat sich der Gesetzgeber in den vergangenen Monaten stark zurückgehalten, was vor allem der langwierigen Regierungsbildung geschuldet war. Dennoch gibt es Themen, die es zu beachten gilt. Diesmal behandeln wir solche, die auf den ersten Blick die Energiewirtschaft nicht unmittelbar berühren, allerdings auch dort Auswirkungen haben werden. So erhalten Sie einen Überblick über die neue Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Mit ihr beginnt datenschutzrechtlich ein neues Zeitalter. Gerade die aktuelle Diskussion über den Umgang mit Daten lässt erwarten, dass die Umsetzung von behördlicher Seite aufmerksam beobachtet wird. Von Interesse ist sicherlich auch die neue Schiedsgerichtsordnung der DIS, die wir Ihnen ebenfalls vorstellen.
Das klassische Energierecht bleibt aber nicht außen vor. Die Bundesnetzagentur hat nunmehr die endgültige Xgen-Festlegung beschlossen und schickt sich an, das Gebotssystem für den Regelenergiemarkt grundlegend umzugestalten. Kurz vor der Einführung des Kapitalkostenaufschlags in die Anreizregulierungsverordnung hat der Bundesgerichtshof zudem entschieden, dass der Vorrang der Erweiterungsmaßnahme vor der Investitionsmaßnahme nicht in Stein gemeißelt ist.
Wir wünschen Ihnen bei diesen und weiteren Themen eine gewinnbringende Lektüre.
Ihr BEITEN BURKHARDT Energieteam
Sie können sich in diesem Newsletter über die folgenden Themen informieren:
I. Regulierungsrecht
II. Energiewirtschaftsrecht
III. Erneuerbare Energien
IV. Datenschutzrecht
V. Prozessrecht
Für mehr Effizienz – Neue Schiedsgerichtsordnung der DIS am 1. März 2018 in Kraft getreten