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    18.11.2020

    Newsletter Arbeitsrecht, Dezember 2020


    Liebe Leserinnen und Leser,

     

    die Corona-Pandemie hält das Land weiter in Atem. Die befürchtete zweite Welle ist Realität geworden und hat zu

    einem „Lockdown-Light“ in Deutschland geführt. Dennoch ist durch die Veröffentlichung von positiven Zwischenergebnissen

    bei Impfstoffen erstes Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Es wird aber natürlich dauern, bis die Impfstoffe zugelassen werden, die Impfungen organisiert und flächendeckend durchgeführt sein werden. Daher ist noch mit einem harten Winter zu rechnen, der auch die Unternehmen weiter fordern wird. Das betrifft nicht nur in wachsender Zahl anlaufende Restrukturierungen, sondern

    auch ganz praktische Fragen im Umgang mit der Pandemie. Wie zum Beispiel umgehen mit Mitarbeitern, die sich

    nicht an Hygiene-Konzepte halten oder sogar an Corona-Kundgebungen teilnehmen und dabei die Masken- und

    Abstandsregeln demonstrativ missachten? Zwei Beiträge in unserer Blickpunkt-Rubrik beschäftigen sich mit dieser

    Frage, wobei der erste (nebenstehend) arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme von Mitarbeitern

    an „Hygiene-Demonstrationen“ behandelt und der zweite Hygiene-Problematiken in den Betrieben selbst beleuchtet (ab Seite 3).

     

    Die Rechtsprechung zeigt sich glücklicherweise relativ „corona-immun“. Ab Seite 5 finden Sie einige interessante

    Besprechungen unter anderem aus dem Kündigungs- und Betriebsverfassungsrecht des Bundesarbeitsgerichts, aber

    auch der Instanzgerichte. Dass man sich vor dem Bundesarbeitsgericht kürzlich wieder mit dem bekannten Problem

    eines Kopftuchverbots auseinandergesetzt hat, möchte man fast als ersten hoffnungsfrohen Schritt in Richtung

    Normalität betrachten.


    Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und eine gute Winterzeit. Denken Sie gerade dieses Jahr daran: Ab

    dem 21. Dezember werden die Tage auch wieder länger. Alles Gute und bleiben Sie gesund.


    Mit den besten Grüßen

    Ihr

    Dr. Wolfgang Lipinski

     

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