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    29.11.2018

    Newsletter Arbeitsrecht, Dezember 2018


    Liebe Leserinnen und Leser,

     

    wie sehr der Europäische Gerichtshof das deutsche Arbeitsrecht prägt, konnte man kürzlich wieder der Presse entnehmen. In zwei Entscheidungen urteilte das Gericht zum einen, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer rechtzeitig zum Urlaubnehmen auffordern müssen, wenn sie Urlaubsabgeltungsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden wollen. Zum zweiten stellte das Gericht klar, dass Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers vom Arbeitgeber für nicht mehr genommenen Urlaub einen finanziellen Ausgleich verlangen können. Letzteres entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und sogar entgegen deutscher Gesetze.

     

    Man kann nun durchaus fragen, auf wen oder was man als Arbeitsrechtler vertrauen darf, wenn nicht auf die deutsche Gesetzgebung und die Rechtsprechung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Glücklicherweise

    bilden solche Entscheidungen jedoch die Ausnahme.

     

    Da wir der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trauen wollen, finden Sie in dieser Newsletterausgabe auch mehrere interessante Besprechungen zu seinen Entscheidungen, z. B. zur offenen Videoüberwachung, zu Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen und zu Verzugspauschalen, die erfreulicherweise nun auf das Arbeitsrecht doch keine Anwendung finden.

     

    Auch Kommentierungen zur Judikatur der Landesarbeitsgerichte sind zu finden, hingewiesen werden soll insbesondere auf die kuriose „Taxifahrer-Entscheidung“.

     

    Wir wünschen wie immer eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

     

    Mit den besten Grüßen

    Dr. Christopher Melms

     

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