Nachdem der BGH kürzlich Regelungen zur Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV mangels rechtlicher Grundlage im EnWG "gekippt" hat (siehe hier zur Entscheidung des BGH), war der Gesetzgeber gefragt. Dieser hat mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Strommarktgesetz eine Ergänzung der Verordnungsermächtigungen in § 24 EnWG um Regelungen zur Umlage entgangener Erlöse aus individuellen Netzentgelten geschaffen (siehe Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf des Strommarktgesetzes, Seite 17 f.). Zudem soll diese Ergänzung bereits rückwirkend ab 1. Januar 2012 gelten (Beschlussempfehlung, Seite 20 f.). Die abschließende Befassung des Bundesrates steht noch aus. Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte Antje Baumbach Sebastian Berg