Jedes Jahr bringt gute Vorsätze, Kopfschmerzen nach der Silvesterparty, hoffentlich viel Glück und immer neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen mit sich.
Im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018, Teil I Nr. 40, veröffentlicht am 04.12.2018, ist die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)“ vom 27.11.2018 bekannt gegeben worden. Diese Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft und gilt damit für das Kalenderjahr 2019.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung wie jedes Jahr angepasst. Für die Sozialversicherung gelten folgende Rechengrößen:
Fragen zu diesem Thema beantwortet Dr. Erik Schmid gerne.
Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid im HJR-Verlag erschienen.