Die im Entwurf vorliegende Kapazitätsreserveverordnung – ein wesentlicher Baustein des Strommarktgesetzes – wird Gegenstand eines Beihilfeverfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV. Dies machte die Europäische Kommission am 19. Mai 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt und forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. Nach ihrer derzeitigen Einschätzung handele es sich bei dem vorgesehenen Regime zur Einrich-tung und Vergütung der Kapazitätsreserve um eine Beihilfe, die den Anforderungen der EU-Beihilfeleitlinien in mehrerlei Hinsicht nicht genüge. Vergleichbar mit der Situation beim EEG geht die Bundesregierung dagegen auch bei der Kapazitätsreserveverordnung bereits im Grundsatz davon aus, dass diese keine Beihilfe im Rechtssinne darstelle und überdies auch den Anforderungen an eine Beihilfe entsprechen würde. Beteiligte können binnen eines Monats zum Verfahren Stellung nehmen. Die Stellungnahmen sind zu richten an: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Fax: + 32 22961242 Stateaidgreffe@ec.europa.eu Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Frau Antje Baumbach und Herrn Sebastian Berg.