Zur Tragweite der EuGH-Vorlage des LG Münster in der Rechtssache der Klausner Holz Niedersachsen GmbH ./. Land NRW Am 11. November 2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Fall Klausner gegen das Land NRW (Rs. C-505/14) das Spannungsverhältnis zwischen der Rechtskraft nationaler Gerichtsentscheidungen und dem Gebot der effektiven Durchsetzung des EU-Beihilferechts erwartungsgemäß zugunsten des letzteren aufgelöst. Diese rein dogmatische Frage lässt jedoch keine Aussage darüber zu, ob der zwischen dem Land NRW und Klausner im Jahr 2007 geschlossene Holzliefervertrag tatsächlich Beihilfeelemente enthält – die unendliche Geschichte geht damit in die Verlängerung. Die Europäische Kommission ist nunmehr gehalten ihre seit über zweieinhalb Jahre andauernde Prüfung zum möglichen Vorliegen einer in dem Holzliefervertrag enthaltenen Beihilfe abzuschließen, um dem Landgericht Münster Nachhilfe in Sachen EU-Beihilferecht zu erteilen. Das Landgericht Münster hatte es in seinem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 18. September 2014 an den Gerichtshof versäumt, ordnungsgemäß Beweis zu der Beihilfeproblematik zu erheben und somit seinen Beitrag zur weiteren Verzögerung des Rechtsstreits geleistet. Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie bitte: Dr. Dietmar O. Reich