In einer Keynote sprach Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, auf unserer Konferenz „More Than Just a Game“ über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das unterschiedliche Vorgehen der deutschen Datenschutzbehörden bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht. Während die Datenschutzbehörden in den nördlichen Bundesländern die anwendbaren Vorschriften sehr streng auslegten, sei man im Süden Deutschlands etwas liberaler. Es mache daher durchaus einen Unterschied, welche Datenschutzbehörde für ein Unternehmen
zuständig sei.
Die anschließende Expertenrunde mit dem Titel „GDPR how you never knew it“ bestand aus Mike Atamas (Syndikusanwalt bei Epic Games), Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit), Susanne Klein, LL.M. (Partnerin bei BEITEN BURKHARDT), Darya Firsava (Syndikusanwältin bei Wargaming) und Beata Sobkow, LL.M., CIPP/E (Rechtsanwältin bei Harbottle & Lewis). Die Moderation der Runde übernahm Dr. Andreas Lober, Partner bei BEITEN BURHARDT.
Wie in jeder Branche sind auch in der Games-Branche die Auswirkungen der DSGVO deutlich zu spüren. Und die Games-Anbieter haben reagiert: Weil Epic Games allen Nutzern des Onlinespiels „Fortnite“ auf der ganzen Welt das gleiche Spielgefühl bieten möchte, führe die DSGVO laut Mike Atamas unter anderem dazu, dass Epic deren strenge Vorgaben auf der ganzen Welt einhält,unabhängig davon ob der betroffene Spieler von einem EU-Mitgliedstaat aus spiele oder nicht („GDPR everywhere“).
Laut Mike Atamas sei die DSGVO eine der strengsten Datenschutzgesetzgebungen der Welt, nur die Datenschutzvorschriften in Südkorea seien strenger. Die DSGVO biete den Betroffenen zudem mehr Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Dies bestätigte auch Susanne Klein von BEITEN BURKHARDT. Die betroffenen Personen hätten ein deutlich stärkeres Bewusstsein für den Datenschutz und die ihnen zustehenden Rechte als zuvor. Aus diesem Grund würden die Betroffenen ihre Rechte seit Geltung der DSGVO auch gegenüber den Games-Unternehmen vermehrt wahrnehmen, z. B. ihren Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, was häufig zu Kollisionen mit den unternehmerischen Interessen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse führen könnte. Beata Sobkow von Harbottle & Lewis und Darya Firsava von Wargaming pflichteten dieser Beobachtung bei.
Dies zeige sich insbesondere auch im Bereich der Anti-Cheat-Maßnahmen. Nutzer würden über DSGVO-Ansprüche vermehrt Informationen über Anti-Cheat-Mechanismen der Games-Unternehmen anfordern, so Darya Firsava. Diese Auskunft werde laut Firsava von Wargaming jedoch nicht erteilt, da Wargaming auf dem Standpunkt stehe, dass es sich bei diesen Informationen um Betriebsgeheimnisse handele. Denn über diese Informationen würden bei Wargaming etwa 70 Prozent aller Verwender von Cheat-Software entdeckt, so Firsava. Eine Offenlegung dieser Informationen wäre demnach ein Risiko für die Games-Unternehmen.
Ein weiteres Thema war die rechtliche Zulässigkeit von personalisierter Werbung in Mobile-Games. Darya Firsava von Wargaming berichtete in diesem Zusammenhang von ihrer Arbeit bei Wargaming in Bezug auf die Bewerbung eigener Produkte und die schwierige Abwägung, ob hierfür jeweils eine gesonderte Einwilligung der Nutzer einzuholen ist oder nicht.
Timo Conraths und Susanne Klein stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.