Illegales Filesharing beschäftigt die Medien- und somit auch die Games-Branche schon seit Langem. Auch die Justiz ist von der Thematik nicht verschont geblieben. Zwar hat sie über die Jahre hinweg eine gewisse Rechtsprechungslinie entwickelt, um diese Fälle in den Griff zu bekommen. Gleichwohl gibt es in diesem Bereich immer noch schwierige Fallgestaltungen und unbeantwortete Fragen. In seinem Vortrag „Filesharing - insides and anecdotes from a judge“ stellte Dr. Olaf Weber, LL.M., Richter am Amtsgericht Saarbrücken, auf unserer Konferenz „More Than Just a Game“ einige der besonders problembelastenden Fallgestaltungen aus Sicht der Justiz dar.
Dazu gehören die Fälle, in denen Rechteinhaber zwar den Anschluss ermitteln, über den das illegale Filesharing begangen wurde, der Anschlussinhaber aber bestreitet, die Filesharing-Handlungen selbst vorgenommen zu haben. Neben den Darlegungs- und Beweislastfragen bereitet hier häufig die Abwägung zwischen dem Schutz der Familie und den Rechten der Rechteinhaber Schwierigkeiten, insbesondere die Frage, ob und inwieweit der Anschlussinhaber verpflichtet werden kann, weitere Angaben zu den Verletzungshandlungen des Familienmitglieds zu machen, welches für das Filesharing verantwortlich ist. Dieses Spannungsverhältnis hat der EuGH nun zugunsten der Rechteinhaber entschieden (EuGH Urt. v. 18. Oktober 2018 – C-149/17).
Weitere Problemfälle sind der Umfang der Haftung bei Filesharing durch mehrere Personen sowie die Haftung von Betreibern offener W-LAN-Hotspots.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie gerne Timo Conraths.