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            <title>ADVANTLAW -&gt; News</title>
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            <copyright>RYZE Digital</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 03 Nov 2026 20:20:32 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Mon, 19 Oct 2026 11:27:57 +0200</pubDate>
                        <title>Türkei: Mindestkapital – Frist für Tochtergesellschaften um ein Jahr bis 31. Dezember 2027 verlängert</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/tuerkei-mindestkapital-frist-fuer-tochtergesellschaften-um-ein-jahr-bis-31-dezember-2027-verlaengert</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Unternehmen mit einer türkischen Tochtergesellschaft haben nun ein Jahr mehr Zeit: Das türkische Handelsministerium hat die Frist zur Anhebung des Mindestkapitals um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die Mitteilung wurde am 17. Oktober 2026 im Amtsblatt (Nr. 33403) veröffentlicht.</p><h3 style="margin-left:0cm;"><strong>Worum geht es?</strong></h3><p>Seit 1. Januar 2024 gelten in der Türkei höhere Mindestbeträge für das Kapital von Kapitalgesellschaften: 50.000 TRY (ca. 900 EUR) für die Ltd. Şti. und 250.000 TRY (ca. 4.500 EUR) für die A.Ş.; bei nicht börsennotierten A.Ş. im System des genehmigten Kapitals sind es 500.000 TRY (ca. 9.000 EUR). Bestehende Gesellschaften, deren im Handelsregister eingetragenes Kapital darunter liegt, müssen es anpassen. <i>(EUR-Beträge gerundet, Kurs ca. 55 TRY je EUR, Stand Mitte Oktober 2026.)</i></p><h3 style="margin-left:0cm;"><strong>Was bedeutet die Verlängerung?</strong></h3><p>Die Anpassung muss nun bis zum 31. Dezember 2027 im Handelsregister eingetragen sein. Die Rechtsfolge bei einem Versäumnis bleibt unverändert: Die Gesellschaft gilt dann als aufgelöst. Nach dem Gesetz kann das Ministerium die Frist höchstens noch einmal um ein Jahr verlängern, ob es dies tut, ist offen. Wir empfehlen deshalb, die gewonnene Zeit zu nutzen und die Anpassung nicht bis zum Fristende zu verschieben.</p><h3 style="margin-left:0cm;"><strong>Unsere Empfehlung</strong></h3><p>Prüfen Sie jetzt, ob Ihre türkischen Beteiligungen betroffen sind. Ein aktueller Handelsregisterauszug zeigt das eingetragene Kapital. Die Anpassung lässt sich dann ohne Zeitdruck planen, denn Beschluss, Vollmachten, Apostille, Eintragung und Bekanntmachung brauchen erfahrungsgemäß Zeit. Auf Wunsch übernehmen wir die Prüfung, die Abstimmung mit Notar und Handelsregister und die gesamte Abwicklung.</p><p><i>Rechtsgrundlagen: Art. 332, 580 und vorläufiger Art. 15 TTK; Mitteilung des Handelsministeriums (Amtsblatt Nr. 33403 vom 17.10.2026).</i></p><p><a href="https://www.advant-beiten.com/experten/cv-professional/dr-goekce-uzar-schueller" target="_blank">Dr. Gökçe Uzar Schüller</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Konfliktlösung</category>
                            
                        
                        
                            
                            
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                        <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 09:46:00 +0100</pubDate>
                        <title>Sorgfalt statt Sanktion</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/sorgfalt-statt-sanktion</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verändert die engen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei grundlegend. Türkische Zulieferer stehen vor erheblichem Anpassungsdruck, müssen in Compliance-Systeme investieren und neue Menschenrechts- sowie Umweltstandards nachweisen. Der Beitrag von Dr. Gökçe Uzar Schüller und Çiğdem İleri Köksal zeigt, dass dieser Druck zugleich eine Chance ist: Wer auf ESG-Compliance setzt, kann sich als verlässlicher Partner in europäischen Wertschöpfungsketten positionieren und von stabileren Geschäftsbeziehungen profitieren.</p><p>Der Artikel ist am 25.02.2026 von im JuWissBlog Nr. 20/2026 von Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht veröffentlicht worden und kann <a href="https://www.juwiss.de/20-2026/" target="_blank" rel="noreferrer">hier </a>eingesehen werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 01 Dec 2025 09:23:00 +0100</pubDate>
                        <title>Länderreport Türkei 2025</title>
                        <link>https://www.advant-beiten.com/aktuelles/laenderreport-tuerkei-2025</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Länderreport Türkei 2025 bietet unsere Partnerin <a href="https://www.advant-beiten.com/experten/cv-professional/dr-goekce-uzar-schueller" target="_blank">Dr. Gökçe Uzar Schüller</a> eine fundierte Gesamtschau der wichtigsten rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen des Jahres.</p><p>2025 war ein Jahr der Gegensätze: Während strukturelle Reformen im Klima-, Steuer-, IT- und Kapitalmarktrecht die rechtliche Infrastruktur der Türkei modernisierten, stellten politische Verfahren und Debatten über die Unabhängigkeit der Justiz den öffentlichen Diskurs auf die Probe. Mit dem Inkrafttreten des Klimagesetzes, des neuen Cybersicherheitsgesetzes und der Liberalisierung des Devisenverkehrs stehen Unternehmen vor konkreten neuen Compliance-Pflichten – aber auch vor neuen Gestaltungsmöglichkeiten.</p><p>Der Report richtet sich an Juristen, Unternehmen und internationale Investoren, die den türkischen Markt im Blick behalten oder aktiv in ihm tätig sind. Er bündelt die wesentlichen Entwicklungen kompakt und praxisnah, damit Sie informiert handeln können.</p><p>Der Artikel wurde in der 12/2025 Ausgabe der RIW veröffentlicht und kann im Downloadbereich eingesehen werden.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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