Frankfurt am Main, 13. April 2018 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat für mytaxi einen erneuten Sieg gegen Taxi Bonn e.G. errungen: Die Beschwerde der Bonner gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Kartellsenat des Bundesgerichtshofes endgültig zurückgewiesen. Damit erreicht BEITEN BURKHARDT für die Betreiber der führenden europäischen Taxi-App Rechtssicherheit in einem Verfahren, welches die Taxibranche bereits seit einigen Jahren beschäftigte.
Die Taxi-Genossenschaft Taxi Bonn e.G. hatte in der Vergangenheit in ihrer Satzung einen Passus verwendet, der Taxiunternehmer von einer Zusammenarbeit mit mytaxi abhalten konnte (lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung). Bereits im Mai 2017 wurde entschieden, dass die Satzung geändert werden muss. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt. Damit wurde nun für die Betreiber von mytaxi aber auch für die einzelnen Bonner Taxiunternehmen, die die App einsetzen, Rechtsicherheit geschaffen.
mytaxi wurde im Jahr 2009 gegründet. Nach Unternehmensangaben wurde die App mehr als 10 Millionen Mal heruntergeladen und hat über 120.000 registrierte Taxi-Fahrer in über 70 Städten, die sich auf elf europäische Länder verteilen. Damit ist mytaxi Europas größte Taxi-Bestell-App. mytaxi beschäftigt über 600 Mitarbeiter und ist seit September 2014 Teil der Daimler-Gruppe.
Das Team um den Frankfurter Partner Dr. Andreas Lober hat die Betreiber der mytaxi App vollumfänglich zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit beraten und begleitet die Intelligent Apps GmbH zu laufenden rechtlichen Fragestellungen bereits seit einigen Jahren.
Berater mytaxi (Intelligent Apps GmbH):
BEITEN BURKHARDT: Dr. Andreas Lober (Federführung), Wojtek Ropel und Susanne Klein – alle IP/IT/Medien und Frankfurt am Main.
Rohnke Winter: Dr. Thomas Winter (BGH-Verfahren, Karlsruhe).
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