Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in unserer Serie zum neuen Vergaberecht informieren wir Sie in insgesamt elf kurzen Artikeln über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen des EU-Vergaberechts, die am 18. April 2016 in Kraft getreten sind. In Teil 4 erläutern wir in diesem Newsletter die Neuerungen bei dem wichtigen Thema der Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen in einem Vergabeverfahren. Zudem widmen wir uns den nochmals erweiterten Möglichkeiten, im Rahmen des Beschaffungsprozesses sog. politisch-strategische Ziele umzusetzen.
Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre. Für Fragen, Anregungen oder Vertiefungen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an unseren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gesamtausgabe „Vergaberecht Teil 1-6“ können Sie hier einsehen und herunterladen.