Liebe Leserinnen, liebe Leser,
am 18. April 2016 ist die Reform des deutschen Vergaberechts in Kraft getreten. Bei EU-weiten Vergabeverfahren ist nunmehr ein weitgehend neu strukturiertes und auch inhaltlich in vielen Bereichen geändertes Rechtsregime zu beachten. In unserer Serie zum neuen Vergaberecht informieren wir Sie in insgesamt elf kurzen Artikeln über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen auf den Punkt. Nach dem Auftakt in der letzten Ausgabe zur neuen Struktur des Vergaberechts und zur eVergabe erläutern wir in diesem Newsletter die Änderungen bei den Verfahrensarten und den zu beachtenden Fristen.
Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre. Für Fragen, Anregungen oder Vertiefungen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an unseren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gesamtausgabe „Vergaberecht Teil 1-6“ können Sie hier einsehen und herunterladen.