Liebe Leserin, lieber Leser,
nachdem der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie am 14. Dezember 2016 seine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 18/10668) gefasst hat, beschloss am 15. Dezember 2016 der Bundestag, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (BT-Drs. 18/10209; siehe auch die Blog-Beiträge von Dr. Maximilian Emanuel Elspas und Sebastian Berg) in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen (Plenarprotokoll 18/209, S. 20976 f.). Am 16. Dezember 2016 erfolgte der Beschluss des Bundesrats, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen (BR-Drs. 767/16 (Beschluss)). Damit ist der Weg frei, dass die Änderungen des KWKG 2016 und der EEG-Eigenversorgung wie vorgesehen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können.
Das Gesetz besteht – ohne die Regelung des Inkrafttretens – aus 18 Artikeln. Ungeachtet dessen liegt der Schwerpunkt auf der Änderung des KWKG 2016 und der EEG-Eigenversorgung. Bereits die Änderungen der EEG-Eigenversorgung sind letztendlich recht umfangreich geraten, die Novellierung des KWKG 2016 führt dagegen zu einer grundlegenden Umstellung des Vergütungssystems.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Regelungen. Wir wünschen Ihnen nicht nur eine gewinnbringende Lektüre, sondern natürlich auch ein frohes Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage sowie einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Ihr BEITEN BURKHARDT Energieteam