Wenn Sie an gerichtlichen Auseinandersetzungen in Russland beteiligt sind oder dies in Zukunft für möglich halten, sollten Sie wissen, dass ab dem 1. Juni 2016 für alle Wirtschaftsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches (Mahn-) Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten eingeführt wird. Dieses ist zu durchlaufen, bevor ein Wirtschaftsstreit vor einem staatlichen Gericht inhaltlich verhandelt werden darf.
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