Liebe Leserin, lieber Leser,
die Reformbemühungen des Stiftungsrechts schreiten langsam aber sicher voran. Im Juni dieses Jahres hat die Innenministerkonferenz das Justizministerium ersucht, gemäß des Diskussionsentwurfs der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Mit einer Übersicht, was sich mit dem Diskussionsentwurf gegenüber dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, über den wir im vergangenen Jahr berichtet haben, geändert hat, befasst sich der erste Beitrag dieses Newsletters. Anschließend informieren wir Sie über ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, welches die Abgrenzungskriterien zwischen den Sphären der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Falle der Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Publikums-KG präzisiert. Dem schließt sich ein Bericht über Neuigkeiten auf dem Gebiet der Kapitalertragsteuer sowie über ein BMF-Schreiben an, das sich mit der steuerlichen Behandlung der verschiedenen Modelle des „Crowdfunding“ befasst. Das letzte Thema des Newsletter befasst sich mit einem ebenfalls im Juni ergangenen EuGH-Urteil sowie den daran anknüpfenden Verlautbarungen der Datenschutzaufsichtsbehörden, die für diejenigen Körperschaften von enormer Bedeutung sind, die eine Facebook-Seite unterhalten. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Folge, dass im Falle des (Weiter-) Betriebs einer solchen Seite im Einzelfall Handlungspflichten bestehen könnten, haben wir dem Thema einen breiteren Raum gewidmet.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Dr. Gerrit Ponath und Dr. Lucas van Randenborgh