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    11.07.2018

    Newsletter Vermögen, Nachfolge, Stiftungen, Juli 2018


    Liebe Leserin, lieber Leser,

     

    überall im Alltag begegnet uns die stetig zunehmende Digitalisierung. In den letzten Jahren stellt sich daher vermehrt die Frage, was nach dem Tod eines Menschen mit dessen „Digitalem Nachlass“ – seinen Daten, seinen digitalen Kommunikationen – geschieht.

     

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr hierzu in einem wichtigen Teilbereich durch seine „Facebook-Entscheidung“ vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) Klarheit geschaffen, worüber wir Sie in diesem Newsletter informieren möchten. Darüber hinaus möchten wir Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.

     

    Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Für Rückfragen stehen wir Ihnen neben den Verfasserinnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

     

    Mit besten Grüßen

    Dr. Gerrit Ponath und Dr. Lucas van Randenborgh.