Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem Newsletter wollen wir Sie über Veränderungen informieren, deren Auswirkungen sich auf nahezu sämtliche (gemeinnützige) Stiftungen und Vereine erstrecken dürften. Weitreichende Folgen hat insbesondere die Europäische Datenschutzgrundverordnung, über die wir an vorderster Stelle berichten. Besonders für Stiftungen interessant ist das neue Investmentsteuergesetz, das bereits am 1. Januar 2018 in Kraft tritt und wesentliche Änderungen für alle begünstigten Einrichtungen enthält, die in Investmentfonds investieren. Ferner stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor, in der das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung eine weitere Präzisierung erfährt und das Gericht außerdem die Grenzen einer allgemeinpolitischen Betätigung von Gemeinnützigen definiert. Im Anschluss daran berichten wir noch über eine aus Sicht der gemeinnützigen Vereine höchst erfreuliche Grundsatzentscheidung des Bundesgerichts zur Reichweite des Nebenzweckprivilegs sowie über eine Verlautbarung des Bundesverwaltungsamtes, die klarstellt, welche Angaben Stiftungen an das Transparenzregister zu melden haben.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Mit besten Grüßen
Dr. Gerrit Ponath und Dr. Lucas van Randenborgh