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    31.07.2017

    Newsletter Vergaberecht, August 2017


    Das bundesweite Wettbewerbsregister kommt!

     

    Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur „Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (WRegG) durch den Bundestag am 1. Juni 2017 (BR-Drs. 470/17) und der Billigung durch den Bundesrat am 7. Juli 2017 (BR-Drs. 470/17 (B)) wird das seit Jahren umkämpfte Wettbewerbsregister nun Realität. Ziel der Einführung des bundesweiten Wettbewerbsregisters ist die Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge. Aus dem Wettbewerbsregister erhalten Auftraggeber zukünftig Informationen über rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen gegenüber Unternehmen, die zu einem Ausschluss der Unternehmen von der Teilnahme an Vergabeverfahren führen können. Bisher hatten mehrere Bundesländer dezentral sogenannte Korruptionsregister eingeführt, um die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Eine bundesweit einheitliche Handhabung konnte dadurch jedoch nicht sichergestellt werden, da die Korruptionsregister ihre Wirkung nur für das jeweilige Bundesland entfalteten und sich die Eintragungsvoraussetzungen in den Bundesländern unterschieden. (...)

     

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