In unserem neuen Newsletter aus dem Bereich Steuerrecht können Sie sich über folgenden Inhalt informieren:
I. Kurzmitteilungen
II. Im Blickpunkt
1. Gesetzgebung
- BEPS – Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI –„Multilateral Instrument“) unterzeichnet
- Russland nimmt allgemeine Vorschrift über die Bekämpfung von steuerlichen Missbräuchen (GAAR) in das Steuergesetzbuch auf
2. Rechtsprechung
- Restaurantdienstleistungen als eng mit Ausbildungsleistungen verbundene Umsätze steuerfrei: EuGH, Urteil vom 04.05.2017, C-699/15
- Teilweiser Untergang von Verlustvorträgen nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG mit dem Grundgesetz unvereinbar: BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017, 2 BvL 6/11
- § 6a GrEStG – Eine europarechtswidrige Beihilferegelung? BFH, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 30.05.2017, II R 62/14
- Ausstieg bei geschlossenen Immobilienfonds – Darlehensverzicht der Bank muss nicht zu Einkünften führen: BFH, Urteil vom 31.01.2017, IX R 26/16
- Rückstellungsbewertung bei niedrigerem handelsrechtlichem Bilanzwert: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2016, 1 K 1912/14
3. Verwaltung
- Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft: BMF-Schreiben vom 21.06.2017
- Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“: BMF-Schreiben vom 03.04.2017 und 17.07.2017
- Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen: BMF-Schreiben vom 31.03.2017