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    08.11.2018

    Newsletter Start-up / Venture Capital, Oktober 2018


    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ein spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir blicken schon jetzt auf eine Rekordzahl an Beteiligungsrunden zurück und möchten uns daher ganz herzlich für Ihr Vertrauen bedanken; bleiben Sie uns gewogen!

     

    Besonders gefreut hat uns in diesem Jahr die rasante Entwicklung des Corporate Venturings. Für viele mittelständische Unternehmen gehört der eigene Venture-Arm oder ein eigenes Programm zur Förderung von Start-ups inzwischen als Standard-Werkzeug in die Toolbox der modernen Unternehmensstrategie und zentrales Mittel, um die Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Es überraschte daher nicht, dass unsere Corporate Venturing-Veranstaltungen, die wir u. a. an unseren Standorten Frankfurt am Main und München durchgeführt haben, auf besonders große Resonanz gestoßen sind. Diese Veranstaltung werden wir daher in jedem Fall auch in unserem Workshop Programm 2019 berücksichtigen; we will keep you posted.

     

    Eine weitere positive Entwicklung für den hiesigen VC-Markt ist, dass nun auch in Deutschland die Standardisierung der VC-Beteiligungsdokumentation vorangetrieben wird: Das Mitte des Jahres vom Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. und dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. gegründete German Standards Setting Institute hat sich zum Ziel gesetzt, für Start-up-Finanzierungen in Deutschland eine Sammlung standardisierter Vertragsdokumente zu erarbeiten. Begonnen wurde mit den Musterdokumenten für ein Wandeldarlehen; ein Term Sheet sowie weitere Dokumente werden folgen. Die Standardisierung, die im Venture Capital-Land USA längst zum Alltag gehört, ist ein notwendiger Schritt, um Start-ups und Investoren insbesondere in den ersten Finanzierungsrunden unkompliziert zusammenzubringen. Auf europäischer Ebene gibt es ebenfalls erste Ansätze und Diskussionen auf Fachkonferenzen, Klauseln bei Beteiligungsrunden zu vergleichen und, sofern möglich, aneinander anzugleichen. Wir halten Sie über diese erfreuliche Entwicklung informiert.

     

    In der vorliegenden Ausgabe unseres Newsletters freuen wir uns über die folgenden Beiträge:

     

    • Dr. Gesine von der Groeben beschäftigt sich mit dem für viele Start-ups, die in der Rechtform der Ltd. gegründet sind, brandaktuellen Thema der notwendigen Rückkehr nach Kontinentaleuropa und zwar noch vor dem Brexit;
    • Christian Hess berichtet aus seiner Beratungspraxis im Bereich der Blockchain und hier insbesondere, wie Innovationen auf der Blockchain geschützt werden können und sollten;
    • Christian Döpke und Dr. Mathias Zimmer-Goertz erläutern die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers einer Facebook-Fanseite;
    • Dr. Axel von Walter und Paul Wilde geben ein Update zu den Entwicklungen des Datenschutzes unter der DSGVO seit Mai 2018;
    • Tassilo Klesen fasst den Dauerbrenner zusammen, was bei einer Investmentrunde im Beteiligungsvertrag zu regeln und was besser in der Satzung des Startups zu verankern ist;
    • Moritz Bocks beschäftigt sich mit dem insbesondere von Corporates regelmäßig unterschätzten Thema der
    • Beteiligungsbewertung;
    • Passend zur Jahreszeit schließen Dr. Michaela Felisiak und Dr. Erik Schmid mit dem Problem des Arbeitens trotz Krankschreibung.

     

    Abschließend noch der Hinweis auf eine Neuerung in Bezug auf unseren Start-up / Venture Capital-Newsletter: Da wir von vielen Mandanten um eine englische Version des Newsletters gebeten wurden, ist diese nun auf unserer Webseite verfügbar. Über weiteres Feedback freuen wir uns selbstverständlich immer.

     

    Viel Spaß bei der Lektüre!

     

    Mit besten Grüßen

    Ihr BEITEN BURKHARDT Start-up / Venture Capital Team