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    18.01.2017

    Newsletter IP/IT/Medien, Januar 2017


    Neue Informationspflichten im E-Commerce

     

    Die Streitschlichtung in Verbrauchersachen scheint eine Herzensangelegenheit des Gesetzgebers zu sein. Ausdruck dieses Wunsches, die Streitschlichtung zu fördern, sind neue Regelungen im Gesetz über die

    alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG), die ab dem 1. Februar 2017 in Kraft treten. Ab diesem Tag müssen neue Informationspflichten beachtet werden.

     

    In dem neuen Newsletter IP/IT/Medien können Sie sich über folgende Themen informieren:

     

    I. Informationspflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer Website

    II. Was sollten Sie schreiben?

     

    • Verpflichtende Teilnahme
    • Freiwillige Teilnahme

     

    III. Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit

    IV. Empfehlungen