Neue Informationspflichten im E-Commerce
Die Streitschlichtung in Verbrauchersachen scheint eine Herzensangelegenheit des Gesetzgebers zu sein. Ausdruck dieses Wunsches, die Streitschlichtung zu fördern, sind neue Regelungen im Gesetz über die
alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG), die ab dem 1. Februar 2017 in Kraft treten. Ab diesem Tag müssen neue Informationspflichten beachtet werden.
In dem neuen Newsletter IP/IT/Medien können Sie sich über folgende Themen informieren:
I. Informationspflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer Website
II. Was sollten Sie schreiben?
III. Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit
IV. Empfehlungen