Nach der Hinzurechnung nun auch noch die Margensteuer
EuGH, Urteil vom 8. Februar 2018, C 380/16
Am 8. Februar 2018 hat der Europäische Gerichtshof („EuGH“) ein wegweisendes Urteil zu der deutschen Umsetzung der umsatzsteuerlichen Margenbesteuerung für Reiseveranstalter verkündet. Mit dem Urteil hat der EuGH entschieden, dass die Margenbesteuerung auch für den B2B-Bereich gilt und die Gesamtmargenbesteuerung nicht zulässig ist. Infolge der zu erwartenden Umsetzung dieses Urteils werden die deutschen Reiseveranstalter voraussichtlich ihre Prozesse erheblich anpassen müssen.
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