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    17.04.2018

    Newsletter Deutsch-Russische Steuerpraxis, April 2018


    Steueramnestie in Russland

     

    Zweite Etappe der Steueramnestie in Russland

     

    Am 1. März 2018 ist in Russland das Gesetz über die Verlängerung der Steueramnestie für Kapital und die steuerfreie Abwicklung von kontrollierten ausländischen Unternehmen in Kraft getreten. Die Steueramnestie wurde bis Ende Februar 2019 verlängert.

     

    Die erste Etappe der Steueramnestie war 2015-2016 und eröffnete die Möglichkeit für Steuerzahler, bisher nicht deklariertes ausländisches Vermögen, einschließlich Immobilien, Konten und Einlagen bei ausländischen Banken, Aktien und Anteile an ausländischen Unternehmen, ohne straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen anzugeben. Die Regeln für die Amnestie fanden auch auf die Nutzungsberechtigten des genannten Vermögens Anwendung.