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    15.11.2016

    Newsletter Arbeitsrecht November 2016


    Liebe Leserin, lieber Leser,


    Andrea Nahles hat wieder einmal allen Grund zu feiern. Ihr nächstes großes Projekt, das Gesetzespaket gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, hat nach zähem Ringen Ende Oktober den Bundestag passiert. Für die Zeitarbeitsbranche, IT-Dienstleister, aber auch für viele Konzerne dürften sich Geschäftsmodelle ab dem 1. April 2017 dadurch grundlegend ändern, auch wenn der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schon einige Schlupflöcher der Neuregelungen aufgezeigt hat. Erfahren Sie im nebenstehenden Blickpunkt-Beitrag mehr über die Änderungen und verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten.


    Ein weiteres Projekt der großen Koalition hat zwischenzeitlich Form angenommen: Die sogenannte „Flexi-Rente“ ist beschlossene Sache. Worum es dabei geht, erfahren Sie in einem weiteren Blickpunkt-Beitrag auf Seite 4.


    Mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung zu arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen hat das Bundesarbeitsgericht für einen Paukenschlag gesorgt. Danach könnten alle Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen komplett unwirksam sein, wenn sie nicht unverzichtbare Ansprüche wie diejenigen auf ein Mindestentgelt ausdrücklich ausnehmen. Im ersten Beitrag in unserer Rechtsprechungsrubrik (ab Seite 4) schildern wir die Problematik und geben entsprechende Handlungsempfehlungen. Außerdem finden Sie in dieser Rubrik zahlreiche weitere Besprechungen zu wichtigen aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, zum Beispiel zu Bonusansprüchen, zu Massenentlassungen sowie zum Antidiskriminierungsrecht.


    Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen wie immer gerne zur Verfügung.


    Mit besten Grüßen

    Dr. Christopher Melms

    für die Praxisgruppe Arbeitsrecht