Liebe Leserin, lieber Leser,
der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, will seiner Vorgängerin Andrea Nahles offensichtlich in nichts nachstehen. Schon im April hat er einen Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht aus Teil- in Vollzeit vorgelegt. Das bietet einen guten Anlass, die im letzten Newsletter aufgeführten arbeitsrechtlich relevanten Themen im Koalitionsvertrag näher zu beleuchten. Im nebenstehenden Beitrag erfahren Sie, was auf die Praxis insbesondere beim Rückkehrrecht, aber auch im Hinblick auf die geplanten Änderungen im Befristungsrecht zukommt.
Normalerweise heben wir an dieser Stelle immer die aktive deutsche Rechtsprechung im Arbeitsrecht hervor, doch dieses Mal gebührt die Aufmerksamkeit dem Europäischen Gerichtshof, der gleich mit drei wichtigen Entscheidungen in dieser Newsletterausgabe vertreten ist. Wichtig ist z. B. ein Urteil, das für Rechtssicherheit bei den erleichterten Befristungsmöglichkeiten mit Rentnern sorgt. Doch auch die Entscheidungen zu Bereitschaftszeit und zu den Anforderungen bei Bewerbungen für kirchliche Arbeitgeber haben entweder eine hohe Praxisbedeutung oder in der Öffentlichkeit für einiges Aufsehen gesorgt (Rechtsprechung ab Seite 5).
Desweiteren finden Sie auch in dieser Ausgabe wieder zahlreiche Besprechungen zu Entscheidungen der deutschen Arbeitsgerichte, z. B. zu teuren Abfindungen bei der Trennung von Betriebsratsmitgliedern, zur Überwachung von Arbeitnehmern durch einen Privatdetektiv und zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.
Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
für die Praxisgruppe Arbeitsrecht