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    29.06.2016

    Kartellrecht, Juli 2016


    Liebe Leserin, lieber Leser,


    „Wir müssen noch schneller werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt in einem Interview. Dies gilt nicht nur für Wettbewerbsbehörden – spiegelbildlich müssen sich Unternehmen auch auf eine erhöhte kartellrechtliche „Schlagzahl“ einstellen. 


    In Brüssel ist die Ende 2014 ins Amt gekommene Kommission eingearbeitet und treibt ihre Vorhaben tatkräftig voran. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist ersichtlich bemüht, mit zügigeren Verfahren die Kritik an der Dauer des von ihrem Vorgänger geerbten Marktmissbrauchsverfahrens gegen Google zu kontern. Zudem veröffentlichte die Kommission jüngst einen Verordnungsentwurf, der sog. Geoblocking beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen verbieten will.


    In Deutschland steht noch dieses Jahr die Umsetzung der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie an. Deren Vorwirkungen werden bereits heute von deutschen Gerichten diskutiert. Darüber hinaus gibt es in Russland Erläuterungen der russischen Antimonopolbehörde zu vertikalen Vereinbarungen. 


    In diesen schnellen Zeiten ist es besonders ratsam, stets „am Ball zu bleiben“. Unsere Kartellrechtsmannschaft unterstützt Sie dabei gerne passgenau.


    Philipp Cotta       Dr. Dietmar 0. Reich

     

    Inhalt:


    I. Kurzmeldungen

     

    II. Rechtsprechung

     

    • EU-Kronzeugenantrag schützt nicht vor nationaler Kartellgeldbuße
    • Kartellrecht 4.0 - Risiken vernetzter Systeme

     

    III. Ausland 

    Erläuterungen der russischen Antimonopolbehörde zu vertikalen Vereinbarungen