Es war länger still geworden um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, nachde…
"Die Einrichtung eines Beirats ist weit verbreitet. Wenig verbreitet ist hingegen eine konkrete Vorstellung von den einzelnen Aufgaben und Kompetenzen des Beirats und seiner Mitglieder. Stattdessen wird immer wieder die Frage nach der Haftung von Beiratsmitgliedern gestellt, befeuert durch Meldungen über die zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme von Aufsichtsratsmitgliedern großer Unternehmen."
Den gesamten Beitrag von Roland Startz aus der Bo(a)rdkarte (08/2017) können Sie sich im unteren Downloadbereich herunterladen.