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    31.12.2013

    Der Aufsichtsrat – Leistungsgerechte Vergütung oder Einheitstarif?


    "Die Tätigkeit als Aufsichtsrat ist zu vergüten, und zwar von der Gesellschaft, sofern sie nicht ehrenamtlich erbracht wird. Verantwortungsvolle Aufsichtsratsarbeit hat ihren Preis. Kontrolle und Beratung des Vorstands wollen ebenso honoriert werden wie Qualifikation, Reputation und aufgewandte Zeit. Dieser Beitrag soll nicht etwa ein weiteres Plädoyer gegen geldgierige Manager und Vergütungsexzesse sein, sondern fordert auf, überkommenen Strukturen und Gleichmacherei abzusagen und dem Ruf nach einer leistungsgerechteren Vergütung für aktive Aufsichtsratsmitglieder mehr Gehör zu schenken. Die Vorstellungen über die Leistung des Aufsichtsrats könnten dabei wohl kaum unterschiedlicher sein."

     

    Den gesamten Beitrag von Roland Startz aus der Bo(a)rdkarte (01/2013) können Sie sich im unteren Downloadbereich herunterladen.

     

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