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    31.03.2014

    Der Aufsichtsrat als Compliance Expert


    "Seit einigen Jahren verlangen das Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) einen Financial Expert im Aufsichtsrat, zumindest im Aufsichtsrat kapitalmarktorientierter Aktiengesellschaften. Zunehmend stellen sich Aktionäre, Aufsichtsräte, Vorstände und Berater die Frage, wer denn der Compliance-Experte im Aufsichtsrat ist, ob es eines solchen bedarf und – die entscheidende Frage – welche Aufgaben und Rechte er hat. Anlass sind zum Teil die öffentliche Diskussion oder gar negative Erfahrungen aus konkreten Compliance-Verstößen, zum Teil ist es nur das schlichte Bemühen, es anderen gleich zu tun. Anders als für den Financial Expert finden sich für einen Compliance Expert keinerlei Vorgaben oder gar gesetzliche Regelungen. Dies führt wiederum zu der Frage, ob nicht sämtliche Aufsichtsratsmitglieder Compliance-Experten sein müssen, schließlich trägt der Aufsichtsrat eine Gesamtverantwortung dafür, dass alle sich an Recht und Gesetz halten."

     

    Den gesamten Beitrag von Roland Startz aus der Bo(a)rdkarte (02/2014) können Sie sich im unteren Downloadbereich herunterladen.

     

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