Morgens öffnet die Schranke zum Parkhaus und die Eingangstür des Arbeitgebers mi…
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass – unabhängig des Geschicks bei der Gehaltsverhandlung – Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch ein gleich hohes Gehalt verdient haben. Über diese Entscheidung vom 16. Februar und über das Thema Gehaltsgleichheit bzw. Gehaltstransparenz sprechen wir mit Rechtsanwältin Nora Nauta. Welche Implikationen das Urteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Praxis hat und was darüber hinaus zu beachten ist, erfahren Sie in Folge 13 von Artikel 5.